Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 95

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Wir haben bewiesen, daß wir in diesem sensiblen Bereich, wie die Ausländerpolitik eben einer ist, sehr verantwortungsbewußte Politik machen, und wir werden – damit meine ich die Bundesregierung und die Mehrheitsfraktionen in diesem Haus – auch in Zukunft die erste Adresse in Sachen Problemlösungskompetenz sein. (Beifall bei der SPÖ.)

13.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Zweite Wortmeldung, 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.53

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bewußt den Weg einer zweiten Wortmeldung gewählt, um mich mit den Aspekten, die hier unter einem verhandelt werden, getrennt befassen zu können. Ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit dazu nützen, auch zu den Ausführungen des Herrn Bundesministers Schlögl noch ein paar Bemerkungen zu machen.

Die drei Ziele, die er genannt hat – erstens: Integration für hier Lebende, zweitens: humanere und praxisorientiertere Asylpolitik, und drittens: Neuzuzug in geringem Ausmaß –, wären schon richtig. Nur das, was Sie hier vorlegen, ist nicht zur Zielerreichung geeignet, in der Frage der Integration nicht und in der Frage des humanen Asylrechtes nicht – bestenfalls vielleicht in der Frage des geringeren Neuzuzugs, da allerdings auch ohne Augenmaß, bürokratisch und vordergründig.

In diesem Zusammenhang bringe ich daher namens meiner Fraktion folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Klara Motter, Maria Schaffenrath und PartnerInnen betreffend Schaffung eines Kontingents für Au-pairs aus Ländern, die nicht dem EWR angehören

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Bereich des Fremden- und Ausländerbeschäftigungsgesetzes Vorlagen auszuarbeiten, die Au-pairs unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit einen eigenen, spezifischen Rechtsstatus einräumen. Um Mißbrauch zu vermeiden, sollen Au-pairs nur von anerkannten Organisationen vermittelt werden dürfen. Weiters soll eine eigene Quote geschaffen werden, die eine jährliche Höchstzahl für Au-pair-Bewilligungen festsetzt. Für jene AntragstellerInnen, die an einer Bewilligung aufgrund der bereits erfüllten Jahresquote scheitern, soll im Bescheid ein Rechtsanspruch für die Bewilligung zu einem späteren Zeitpunkt (Folgejahr) vorgesehen werden."

*****

Sie sehen, daß wir uns durchaus konstruktiv im Sinne Ihres Zielpunktes 3 den Kopf zerbrechen und keineswegs den Grundsatz der offenen Grenzen vertreten, sondern vielmehr den Grundsatz der geordneten Abläufe.

Wenn ich mich jetzt aber endgültig der Frau Bundesministerin zuwende, dann mache ich am Übergang vom Kollegen Schlögl zu Ihnen, Frau Bundesministerin, vielleicht noch eine Bemerkung: Wir haben nie gesagt, das Gesetz ist verschlechtert worden. Wir haben nur gesagt, es ist nicht wirklich verbessert worden, denn schlechter, als es jetzt ist, könnte es kaum noch werden. Das sieht man daran, daß wir 20 000 Fälle beim Verwaltungsgerichtshof anhängig haben. Wenn ein Gesetz gut ist, dann ist das üblicherweise nicht der Fall.

Bundesminister Schlögl hat gemeint, er könne das integrationsmäßig nicht alles machen, er hat das in Wirklichkeit an Sie adressiert, denn die Frage des passiven Wahlrechtes im Sinne der Anträge des Kollegen Öllinger wäre natürlich ein Element eines echten Integrationspaketes


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