Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 111

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klar und deutlich gesagt werden, daß in diesem Assoziierungsvertrag auch die zweite Generation inkludiert ist, sofern die Eltern schon drei Jahre lang in Österreich wohnen oder ihre Kinder ihre Ausbildung in Österreich abgeschlossen haben.

Frau Bundesminister! Ich glaube daher, daß Ihr Argument bezüglich Härte in diesem Fall nicht zum Tragen kommt und die Absenkung von derzeit 8 Prozent – nicht auf einmal, sondern sukzessive – auf 6 Prozent nur die Ausnahmeregelungen für jene Personen, die in den letzten Jahren außerhalb der Quote beschäftigt wurden und nach wie vor in den Zahlen des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbeschäftigung aufscheinen, berücksichtigen würde.

Ich möchte auch nicht verhehlen, daß im vorliegenden Gesetzentwurf das eine oder andere durchaus als Verbesserung angesehen werden kann. Kollege Puttinger hat das Beispiel des Saisonniers angeführt. Ich glaube und hoffe, daß ich Sie nicht falsch verstanden habe, Frau Bundesminister, und daß Sie das Instrument der Verordnung nicht nur dazu verwenden, dem berechtigten Ruf der Wirtschaft nachzukommen, sondern auch als Mittel nützen, um den meiner Ansicht nach ebenfalls berechtigten Wunsch der österreichischen Beschäftigten nach Kontrolle des Sozialdumpings zu erfüllen. (Bundesministerin Hostasch nickt.) Ich bin froh, Ihr Nicken zu sehen, denn das bestätigt mir, daß Sie beide Argumente in Ihrer Verordnung berücksichtigen werden – nicht so, wie es Kollege Puttinger etwas blauäugig für seinen Berufsstand reklamiert hat, während er jedoch die andere Seite, nämlich die der Beschäftigten und das Problem Sozialdumping links liegengelassen hat.

Dieser Teil hat sich also, wie ich glaube, durchaus positiv im Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert, nicht aber die Arbeitsmarktsituation. Frau Bundesminister, Sie kennen die offiziellen Daten: 210 993 Arbeitslose im Mai 1997 – ein Zuwachs von 3 114, also 1,5 Prozent, gegenüber dem Vorjahr. Die Dauer der Arbeitslosigkeit betrug durchschnittlich 131 Tage gegenüber 125 Tagen im Vorjahr – ein Plus von 6 Tagen. 23 639 ausländische Personen ohne Arbeit – ein Anteil von 11,2 Prozent wie im Vorjahr.

Ich bin daher der Ansicht, daß die Zahlen, die Arbeitsmarktsituation das, was wir Freiheitlichen in unserem Antrag vorgesehen haben, rechtfertigen würden. Es ist schade, daß wir im Ausschuß nicht darüber diskutieren konnten, da die eine oder andere unserer Anregungen vielleicht auf fruchtbaren Boden gefallen wäre.

Insgesamt kann ich unsere Ablehnung des gesamten Paketes nur nocheinmal betonen. – Die wichtigsten Argumente sind von meinen Vorrednern bereits vorgebracht worden. Ich hoffe, daß ich Ihnen, Frau Bundesminister, und den Zuhörern, die noch im Saal sind, wenigstens die Argumente für unseren Antrag nahebringen konnte. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Kiss: Mitnichten!)

14.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kiermaier. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.44

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Integrationspaket, speziell das Fremdengesetz, ist ein Thema, das viele Menschen in diesem Land bewegt. Allzuoft wird darüber nicht nur sehr emotionell, sondern geradezu aggressiv diskutiert. Es gilt daher, kühlen Kopf zu bewahren und, wie heute schon gesagt wurde, den Weg der Mitte und der Ausgewogenheit zu gehen.

Die Verbesserung der Rechtslage für bereits in Österreich lebende Familien und Fremde ist eine sehr dringende Notwendigkeit. Jeder human denkende Mensch muß dieses Vorhaben begrüßen. Es ist auf jeden Fall ein Garant dafür, daß das Konfliktpotential im täglichen Zusammenleben wesentlich geringer werden wird.

Besonders positiv ist die Differenzierung im Entwurf für ein neues Fremdengesetz. Es wird darin zwischen jenen Fremden, die schon länger in Österreich leben und deshalb eine sogenannte


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