Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 117

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Jahren höhere Gehaltsstufen erreichen und damit einen automatischen und mit keinerlei Leistungsausweitung verbundenen Kostenanstieg versursachen.

Wenn zu diesem systembedingten Personalkostenanstieg zusätzlich ein höherer Bedarf an LehrerInnen kommt, erscheint ein jährlicher Anstieg des Unterrichtsbudgets um 3 Milliarden Schilling realistisch. Damit wird bis ins Jahr 2000 ein zusätzlicher jährlicher Budgetbedarf von 10 Milliarden Schilling entstehen. Bei der vorliegenden Schätzung handelt es sich um eine gemäßigte Berechnung. Schulpolitische ExpertInnen, wie der ehemalige steirische Landesschulratspräsident Bernd Schilcher, warnten bereits vor zwei Jahren vor einer Kostensteigerung des Unterrichtsbudgets auf 120 Milliarden Schilling bis ins Jahr 2000 – wenn an den Strukturen nichts verändert wird.

2. Die Einkommensprivilegien der etablierten LehrerInnen werden nicht angetastet.

Die dramatische Kostenexplosion bei den Personalkosten ist den verantwortlichen PolitikerInnen im Unterrichtsressort seit Jahren bekannt – siehe die unter Verschluß gehaltene Studie des Instituts für Höhere Studien. Dennoch wurde in den letzten Jahren keinerlei Versuch unternommen, in dieser Hinsicht zu einer neuen Weichenstellung zu gelangen.

1995 wurden von Unterrichtsministerin Gehrer und dem damaligen Beamtenstaatssekretär Schlögl verschiedene Sparvarianten zu einer Eindämmung der Ausgabendynamik im Personalkostenbereich ventiliert:

Die Lehrverpflichtung sollte um 2 Stunden erhöht werden, bei gleichzeitiger Verkürzung der Unterrichtseinheit auf 45 Minuten.

Die Mehrdienstleistungen im Bereich der höheren Schulen sollten abgeschafft und der Zulagendschungel an den Pflichtschulen durchforstet werden.

Die Anzahl der Unterrichtsstunden an HTLs von bis zu 40 Stunden pro Woche sollte wesentlich gekürzt werden.

Durch eine Umstellung des Besoldungsschemas sollte bei höheren Anfangsgehältern eine insgesamt flachere Einkommenskurve erreicht werden.

Keine einzige dieser Maßnahmen wurden bislang auch nur in Ansätzen tatsächlich verwirklicht. Was in den sogenannten Sparpaketen der letzen Jahre diesbezüglich verändert wurde, war nicht mehr als das Abschwächen der obszönsten Privilegien. So konnte bis vor der letzten Novelle des Gehaltsgesetzes die Lehrverpflichtung der Bundes- und LandeslehrerInnen aus gesundheitlichen Gründen auf 50 Prozent herabgesetzt werden und dennoch weiterhin 100 Prozent des Monatsbezuges ausgezahlt werden. Der großartige Privilegienabbau bestand darin, daß nun bei einer Herabsetzung der Lehrverpflichtung auf 50 Prozent "nur mehr" 75 Prozent des Monatsbezuges zur Auszahlung gelangen, eine Maßnahme, die, wie es in den Erläuterungen zu diesem Gesetz heißt, "einen Kompromiß zwischen dem Prinzip einer leistungsgerechten Bezahlung und sozialen Erwägungen" darstelle.

Durch die Reformversäumnisse der letzten Jahre bleibt die besondere Situation der österreichischen LehrerInnen weiterhin bestehen: Die OECD-Studie "Bildung auf einen Blick" (1996) stellt für den Primarbereich fest, daß die österreichischen LehrerInnen mit 709 Unterrichtsstunden pro Jahr um 10 bis 15 Prozent unter dem Durchschnitt der OECD-Länder liegen. Gleichzeitig zählt Österreich zu jenen Ländern, in denen die Schüler/Lehrer-Quote im Primarbereich außerordentlich gering ist. Mit einem Verhältnis von 12:1 an Volksschulen und einer durchschnittlichen Klassengröße von 19 Kindern zählen die österreichischen Grundschullehrer zu den am geringsten belasteten Pädagogen des Grundschulbereichs im OECD-Vergleich.

Der vorliegende Rechnungshofbericht über den Landesschulrat für Steiermark zeigt, daß die vergleichsweise geringe zeitliche Belastung der österreichischen PflichtschullehrerInnen nicht unbedingt zu größerer Gesundheit des LehrerInnenstandes beiträgt: Laut Prüfbericht des RH


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