Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 118

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traten von 1990 bis 1994 insgesamt 555 LandeslehrerInnen in den Ruhestand. 40 Prozent der männlichen und 75 Prozent der weiblichen Landeslehrer wurden wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt. Das Durchschnittsalter dieser in den Ruhestand versetzten Landeslehrer betrug bei den Männern 57,6 und bei den Frauen 52,4 Jahre!

Während die Lehrverpflichtung der PflichtschullehrerInnen mit 23 Stunden pro Woche bereits am unteren Ende in allen internationalen Vergleichen liegt, unterschreitet jene der LehrerInnen an höheren Schulen diesen Wert noch um beträchtliches. BundeslehrerInnen müssen durchschnittlich 20 Wochensunden in der Klasse unterrichten, wobei je nach Unterrichtsfach eine Stunde verschiedene Wertigkeiten hat. Unterrichtet ein Lehrer oder eine Lehrerin Fächer wie Latein oder Deutsch, hat jede Stunde eine Wertigkeit von 1,167 wodurch eine De-facto-Unterrichtszeit von 17 Wochenstunden entsteht. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat in einer Befragung im Jahre 1992 erhoben, daß die durchschnittliche Arbeitszeit der österreichischen LehrerInnen bei 31,9 Stunden pro Woche lag.

Bezüglich der Schüler/Lehrer-Quote liegen die Werte der österreichischen höheren Schulen hingegen am einsamen Spitzenplatz: Auf einen AHS-Lehrer kamen im Schuljahr 1995/96 statistisch gesehen 9,4 Schüler, bei den BHS betrug das Verhältnis gar 1 : 8,5.

In allen öffentlichen Diskussionen über die Arbeits- und Einkommenssituation der österreichischen Bundeslehrer wird seitens der Interessenvertretungen auf die geringe Einkommenshöhe dieser Berufsgruppe verwiesen – was bei einem Gehaltsschema, das bei JunglehrerInnen bei ca. 22 000 S brutto beginnt, auf den ersten Blick plausibel erscheinen mag. Ein OECD-Vergleich aus dem Jahre 1995 zeigte demgegenüber auf, daß die Einkommenschancen der österreichischen BundeslehrerInnen bezüglich der erreichbaren Endgehälter beträchtlich über jenen der verglichenen OECD-Länder (u.a. BRD, USA, Schweden) liegen.

Die Einkommensstatistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im "Bericht über die soziale Lage 1995" beseitigt schließlich jeden Zweifel über die finanzielle Vergütung der LehrerInnen an höheren Schulen. Demnach lag das Medianeinkommen (50 Prozent verdienen weniger und 50 Prozent verdienen mehr, als ...) der pragmatisierten BundeslehrerInnen per 1. Juli 1995 inkl. Überstundenentgelte bei monatlich 48 900 S (in Worten: achtundvierzigtausendneunhundert). Damit liegt die Berufsgruppe der BundeslehrerInnen nach den UniversitätsprofessorInnen und den BeamtInnen der Schulaufsicht an dritter Stelle der Einkommenshierarchie – noch vor den RichterInnen/StaatsanwältInnen und UniversitätsassistentInnen.

Gemäß einer Erhebung des ÖSTAT lag das durchschnittliche Überstundenentgelt eines Bundeslehrers bzw. einer Bundeslehrerin (Pragmatisierte und Vertragsbedienstete) im Schuljahr 1994/95 bei 11 200 S brutto monatlich, zusätzlich zu einem durchschnittlichen Grundgehalt von 32 000 S. In absoluten Zahlen ausgedrückt gab es im Bereich der BundeslehrerInnen im Schuljahr 1994/95 einen Gesamtverbrauch von 755 423 Werteinheiten, was in Kosten ausgedrückt etwa 18,8 Milliarden Schilling beträgt. Davon betrug der Anteil der Mehrdienstleistungen (Überstunden) 3,1 Milliarden Schilling und damit bereits ein Fünftel der gesamten Personalkosten in diesem Bereich.

3. Die jungen LehrerInnen bleiben auf der Strecke.

Die aufgelisteten Zahlen sind den verantwortlichen PolitikerInnen wohlbekannt. Sie zeigen, daß die sich immer weiter zuspitzende Budgetsituation im Unterrichtsbereich das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse der regierenden Parteien sind. Die exorbitanten Steigerungen bei den Personalkosten sind die Konsequenz einer verantwortungslosen Personalpolitik im Schulressort. In Zeiten wirtschaftlicher Prosperität wurde der Personalstand mit "billigen" JunglehrerInnen aufgestockt, die sich durch das Besoldungsschema der Pragmatisierten (regelmäßige Gehaltsvorrückungen) nun als finanzielle Zeitbombe entpuppen. Gleichzeitig wurden in den letzten Jahren über das Zulagenwesen im Pflichtschulbereich bzw. über die Mehrdienstleistungen im Bereich der höheren Schulen Einkommensprivilegien geschaffen, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Leistungen stehen.


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