Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 170

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Im Zusammenhang mit den Aufenthaltstiteln im § 7 fordern wir, daß dort zusätzlich Personen aufscheinen, die sich in Österreich nachweislich zum Zweck eines Studiums oder einer Schulausbildung niedergelassen haben. Dies ist damit zu begründen, daß wir keine Schlechterstellung österreichischer Studenten herbeiführen wollen, die immerhin ihren Studienerfolg nachzuweisen haben.

Es lassen sich dafür gute Beispiele anführen, und ich erlaube mir, Ihnen eines aus jüngster Zeit zu berichten. Anfang Mai kam ein Marokkaner, der drei Semester Germanistik studiert hatte, zu einer Vorführung ins Bundesministerium für Inneres. Er mußte sich im Zuge der Einvernahme eines Dolmetschers bedienen. Daraus ist, wie ich meine, zu ersehen, daß ein Nachweis des Studienerfolges sowie ein Nachweis darüber, ob überhaupt studiert wird, durchaus sinnvoll ist und daß – dies ist ein entscheidender Punkt – Studenten und Schüler grundsätzlich in die Quotenregelung einbezogen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Salzburger Landesregierung hat eine Stellungnahme hierzu abgegeben, in der festgestellt wird, daß verstärkt Personen aus Nordafrika und Nigeria nach Österreich kommen und den Aufenthaltszweck mit "Studium" angeben. Ich will Ihnen nicht vorenthalten, daß sich die Zahl dieser Personen aus Nordafrika und Nigeria innerhalb eines Jahres verdreifacht hat.

Es scheint uns weiters zweckmäßig zu sein, daß in die Aufenthaltserlaubnis von Saisonarbeitern eine zeitliche Eingrenzung des Aufenthaltes aufgenommen wird. Es ist uns zuwenig, nur von "sechs Monaten" zu sprechen, sondern es sollte, um eine Aneinanderreihung von Saisonbewilligungen zu verhindern, der Zusatz "pro Kalenderjahr" in den Gesetzestext aufgenommen werden. Würde das nicht geschehen, so widerspräche das der Intention des Integrationspaketes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist festzustellen, daß in sehr vielen Bereichen dieser Vorlage die Möglichkeitsform sehr viel Spielraum offenläßt. Die Verwendung der Möglichkeitsform wird letztlich einen überzogenen Ermessensspielraum der Behörden zur Folge haben. Wir treten deswegen dafür ein, beispielsweise in § 10 Abs. 2 über die Erteilung eines Einreise- oder Aufenthaltstitels das Wort "kann" durch "ist" zu ersetzen, sodaß es heißt "... ist wegen Gefährdung öffentlicher Interessen ... insbesondere zu versagen ...". Das der Möglichkeitsform entsprechende "kann" ist durch den Indikativ "ist" zu ersetzen.

Die "Sonderbestimmungen für Pendler" sind zu erweitern auf "Sonderbestimmungen für Grenzgänger und Pendler".

In § 33 Abs. 1 und 2 wiederum ist das Wort "können" durch "sind" zu ersetzen. Wenn es denn sein muß, daß die Möglichkeitsform Einzug hält, dann ist dafür § 49 geeignet. Wenn es darum geht, Drittstaatsangehörigen auf Antrag die Niederlassungsbewilligung unbefristet zu erteilen, kann ich mir ohne weiteres vorstellen, daß "kann" durch "ist" ersetzt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Bereich "Entzug der persönlichen Freiheit" ist unserer Vorstellung nach eine Erweiterung um zwei Punkte vorzunehmen. Einen Punkt, den Sie im vorliegenden Abänderungsantrag nachlesen können, möchte ich kurz streifen. Es geht hierbei um den Hungerstreik, und es werden darin die für den Fall des Hungerstreiks erforderlichen medizinischen Maßnahmen geregelt. Es dürfte Ihnen bekannt sein, daß sich die Zahl derjenigen, die in Schubhaft in den Hungerstreik getreten sind, innerhalb eines Jahres verzehnfacht hat. Das ist eine der Regelungen, die Krankheits- und Verletzungsfälle unter Schubhäftlingen betreffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Last, not least komme ich zum Bereich der Kosten. In dieser Hinsicht fordern wir, daß die Wortfolge "einschließlich der Aufwendungen für den Einsatz gelinderer Mittel" gestrichen wird, und zwar deshalb, weil im Vollzug im Einzelfall die Notwendigkeit der Begründung gegeben sein wird. Die Begründung dafür, kein gelinderes Mittel einzusetzen, besteht – wie auch aus den Stellungnahmen der Kärntner und der burgenländischen Landesregierung hervorgeht – darin, daß damit zu rechnen ist, daß Fremde, wenn


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