Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 214

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werden. Das ist ein Betrag von 1,4 Milliarden Schilling. Das ist meiner Überzeugung nach ein Beweis dafür, daß auch seitens der Politik unterstützend gehandelt wird. Aber die Primärverantwortung liegt bei jenen Unternehmungen, auch im Bereich der öffentlichen Hand, die die Ausbildung selbst vornehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Da wir heute das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz diskutieren: Dieses ist als Teil eines Gesamtgesetzespaket zu sehen, das morgen dann vervollständigt wird. Ich glaube daher, daß es wichtig ist, ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu dem jetzt diskutierten Gesetz zu machen.

Ich erachte es als sinnvoll, gesetzliche Bestimmungen, Schutzbestimmungen in gewissen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob sie zeitgemäß sind, ob sie der Praxis entsprechen und ob sie sinnvoll angewendet werden. Trotzdem muß gerade bei der Jugend der Schutzgedanke immer im Vordergrund stehen. Ich glaube, daß bei jenen Änderungen, die heute zur Diskussion beziehungsweise zur Beschlußfassung stehen, genau die entsprechende Balance gefunden wurde. Wir haben einerseits Anpassungen an die Vorschriften der EU-Richtlinie vorgenommen, andererseits aber auch ganz gezielte Maßnahmen im Hinblick auf unsere Bestimmungen im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz vorgeschlagen.

Ich möchte einige Beispiele kurz erwähnen: Es erfolgte in vielen Bestimmungen letztlich eine Anpassung an die Arbeitszeit der Erwachsenen, so zum Beispiel Pausenregelungen betreffend. Es läßt sich in der Praxis wirklich nicht sinnvoll umsetzen, daß Arbeiter und Angestellte ganz andere Pausenregelungen haben als Lehrlinge. Das betrifft auch das Einarbeiten von Feiertagen, weil es wirklich nicht der Praxis entspricht, daß von der einen Gruppe der unselbständig Erwerbstätigen eingearbeitet wird, während für die in Ausbildung Stehenden die entsprechende Regelung nicht gilt. – Ich könnte dazu noch weitere Beispiele erwähnen.

Ich glaube daher, daß wir mit dieser Überarbeitung des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes wieder einen Schritt in Richtung Angleichung an die Praxis gegangen sind und somit ein modernes Schutzgesetz gefunden haben, mit welchem zusätzliche Erleichterungen in der Praxis geschaffen werden, und zwar für beide Teile: sowohl für die Jugendlichen als auch für die Lehrherren oder Ausbildner.

Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt verweisen, der jetzt von Ihnen diskutiert und hoffentlich auch beschlossen wird. Ich meine jene Maßnahme, daß Unternehmungen, die Lehrlinge ausbilden, auch finanziell unterstützt werden. Es soll aber die Gemeinschaft der Unternehmer dafür Sorge zu tragen haben, daß ein gewisser Interessenausgleich innerhalb der Wirtschaft gefunden wird. Denn es verhält sich in der Praxis vielfach so, daß sehr viele Betriebe, die keine Lehrlinge ausbilden, dann aber gut ausgebildete Facharbeiter quasi auf Kosten eines anderen Unternehmens für sich in ein Arbeitsverhältnis aufnehmen, letztlich von der großen Zahl von Unternehmungen profitieren, die Lehrlinge ausbilden. Ich glaube, daß es daher ein richtiger Schritt war, zu einem politischen Konsens zu kommen, daß durch die Anhebung der Krankenversicherungsbeitrages um 0,1 Prozent auf Arbeitgeberseite für die Angestellten jene Mittel aufgebracht werden, die dazu herangezogen werden können, daß jene Unternehmungen, die Lehrlinge im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr ausbilden, für diese keinen Krankenversicherungsbeitrag leisten müssen. Ich denke, daß mit diesem Ansatz, mit den Jugendschutzbestimmungen und mit dem, was Sie morgen im Bereich der Berufsausbildung diskutierten werden, ein Paket geschnürt wird, mit welchem wir tatsächlich eine deutliche Verbesserung der Lehrlingssituation im Herbst erreichen können. Das Gesetz soll mit 1. Juli 1997 in Kraft treten.

Ich möchte noch zwei Bemerkungen zu dieser Debatte machen. Vom Herrn Abgeordneten Dolinschek wurde die Frage der Berufsbilder angesprochen. Ich glaube, daß morgen Gelegenheit dazu sein wird, darüber zu debattieren, inwiefern wir bei der Überarbeitung des Berufsausbildungsgesetzes und auch im Hinblick auf neue Berufsbilder im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung neue Akzente setzen. Denn es wurde kritisiert, daß neue Berufsbilder noch nicht Eingang ins Gesetz gefunden haben. Ich hoffe, daß auch diese Überlegungen der Bundesregierung die Zustimmung des Hohen Hauses finden werden.


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