Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 213

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bringe jetzt den entsprechenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Rossmann, Haigermoser, Mag. Haupt und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (697 d. B.) in der Fassung des Ausschußberichtes (723 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 wird nach Ziffer 9 folgende Ziffer 9a eingefügt:

"9a. § 17 wird folgender Absatz 8 angefügt:

,(8) Während der Sommerzeit gemäß dem Zeitzählungsgesetz, BGBl. Nr. 78/1976, kann die Nachtruhe jeweils um eine Stunde später beginnen und enden, wenn dem Arbeitgeber die schriftliche Zustimmung des betroffenen Jugendlichen, seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten und des Betriebsrates (wenn vorhanden) vorliegen.‘"

2. In Artikel 1 Ziffer 14 wird in § 34 Abs. 5 der Ausdruck "§ 17 Abs. 3a bis 7" durch "§ 17 Abs. 3a bis 8" ersetzt.

*****

Der Schutz der Jugendlichen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der durch § 17 Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz gewährleistet werden soll, wird dadurch in keiner Weise tangiert, weil sich die Belastung für die betroffenen Personen nicht vergrößert, derzeit aber die Sommerzeit dadurch ignoriert wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

20.48

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte grundsätzlich zum System der dualen Berufsausbildung sagen, daß ich glaube, daß es in unserem Land diesbezüglich einen Grundkonsens gibt. Wir können sehr stolz darauf sein, daß wir dieses Ausbildungssystem haben, denn wir sind dadurch in der Lage, hohe Fachqualität in den Arbeitsleistungen zu erbringen, sodaß unsere Facharbeiter einen international anerkannten Stellenwert haben. In Anbetracht dessen ist es wichtig, sich für die Weiterentwicklung dieses dualen Berufsausbildungssystems einzusetzen.

Wenn man sich zu diesem System bekennt – und es bekennen sich auch die Spitzenvertreter der Wirtschaft zu diesem Ausbildungssystem! –, dann ist es auch legitim, von der Wirtschaft vor allem auch zu verlangen, daß sie sich in erster Linie um den eigenen Nachwuchs kümmert, da sie selbstverständlich ein Interesse daran hat, diese Qualität für die Zukunft aufrechterhalten zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich betrachte es als Mitverantwortung der Bundesregierung und der Politik, entsprechende flankierende Maßnahmen zu setzen. Ich verweise nur darauf, daß im Rahmen des Arbeitsmarktservice 20 Prozent des Förderbudgets für Unterstützung der Lehrlingsausbildung, für Qualifizierungsmaßnahmen, für finanzielle Unterstützung der Unternehmungen aufgewendet


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite