Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 38

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diesem Hause? Es ist ja peinlich, was Sie hier aufführen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Aumayr: Wer fürchtet sich vorm schwarzen Mann?)

Wir wissen, daß die Rauchfangkehrer baupolizeiliche Aufgaben zu erfüllen haben. Das ist notwendig und wichtig. Wir glauben aber, daß Sie den Rauchfangkehrern mit diesem Paragraphen nicht helfen werden, meine Damen und Herren, und Sie werden auch der Wirtschaft mit diesem Konvolut (der Redner hebt eine überquellende Mappe in die Höhe) , das Sie heute beschließen werden, nicht helfen! Dieses ganze Konvolut nennt sich Gewerbeordnung. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang – ich habe es schon angekündigt – auch einen kurzen Blick zurück, in die Zeit vor der Jahrhundertwende werfen.

1859 wurde die erste Gewerbeordnung beschlossen. Das war dieses Büchlein hier (der Redner hebt es hoch). – Herr Bundesminister! Ich möchte ein paar kurze Zitate aus dieser Gewerbeordnung bringen. Ich weiß schon, daß die Zeit nicht stehengeblieben ist, daß sich die Zeiten gewandelt haben, aber es ist ganz interessant, dieses Kaiserliche Patent vom 20. Dezember 1859 kurz zur Hand zu nehmen.

Gewerbeordnung: Erstes Hauptstück: Einteilung der Gewerbe.

§ 1: Die Gewerbe können entweder gegen bloße Anmeldung betrieben werden – freie Gewerbe – oder sind an eine besondere Bewilligung der Behörde gebunden – konzessionierte Gewerbe.

§ 2: Jene Gewerbe, bei denen öffentliche Rücksichten die Notwendigkeit begründen, die Gestaltung der Ausübung derselben von einer besonderen Bewilligung abhängig zu machen, werden als konzessionierte behandelt.

§ 3: Alle Gewerbe, welche nicht als konzessionierte erklärt werden, sind freie Gewerbe. – Ende des Zitats. Das ist es! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Aumayr: So einfach ist es!)

Ich stehe nicht im Verdacht, ein Monarchist zu sein, meine Damen und Herren, aber zweifelsohne waren unsere Ur-Urahnen ein bißchen fortschrittlicher als Sie, Herr Bundesminister, es heute sind und als es insbesondere die sozialistische Koalitionsregierung ist.

Wir Freiheitlichen befürworten die Freiheit innerhalb der Ordnung. Frau Vorsitzende Tichy-Schreder! Ich möchte es Ihnen ersparen und gebe nicht öffentlich wieder, was mir Ihre Freunde über Ihre Auseinandersetzungen innerhalb des Wirtschaftsbundes gesagt haben. Ich erspare Ihnen das, Frau Kollegin Tichy-Schreder! Sie haben zwar heute wieder eine etwas hellere Gesichtsfarbe, aber in der letzten Zeit haben Sie schon ganz rote Ohren gehabt ob der Abreibungen, die Sie bekommen haben, Frau Kollegin Tichy-Schreder, und zwar wegen Ihres Versagens und des Nicht-Anhörens von Betroffenen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Tichy-Schreder – auf eine rot angestrichene Stelle in einem Stenographischen Protokoll deutend –: Herr Kollege Haigermoser! Sie brauchen in Zukunft nur mehr Ihre Rede vom letzten Mal hier abzugeben! Sie haben das alles schon einmal gesagt!)

Frau Kollegin Tichy-Schreder! Sie müssen sich wirklich fragen, welche Aufgabe Sie sich selbst gestellt haben. (Abg. Dr. Haider: Wollte sie nicht schon letztes Jahr zurücktreten?) Nein, sie bleibt schon, sie bleibt uns schon erhalten. Sie ist ja auch ein Wahlhelfer von uns (Abg. Mag. Stadler: Das muß man anerkennen, jawohl!) , daher will ich auch, daß sie bleibt. Das ist ja keine Frage. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was wurde denn im Vorblatt an Hausaufgaben aufgelistet? – Das Problem bei der Gewerbeordnung ist folgendes: Die derzeit geltende Gewerbeordnung, so wurde gesagt, entspricht teilweise nicht dem Erfordernis einer unkomplizierten Unternehmensgründung und einfachen Zugangsvoraussetzungen. – Die Paragraphen, die jetzt so "unkompliziert" sind, habe ich Ihnen ja aufgezählt. (Abg. Aumayr: Der Schwarze-Mann-Paragraph!)

Die weiteren Punkte lauten:


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