Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 41

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einen kleinen Pizzabäcker gilt, muß auch für eine gemeindeeigene Spitalsküche gelten, die zum Beispiel als Nebenprodukt einen Pizzadienst im Eigenvertrieb einrichtet. Was für einen Fleischhauer gilt, der zum Beispiel wegen verschärfter veterinärmedizinischer oder hygienischer Auflagen seine Schlächterei zusperren muß, muß auch für Schlachtungen in anderen Bereichen gelten.

Meine Damen und Herren! Wenn jeder private Kleinunternehmer drei Tage in der Woche – meist am Wochenende – als Staatsbuchhalter fungieren und zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften einhalten muß, dann hat dies auch für öffentliche Betriebe und natürlich auch für die Landwirtschaft zu gelten, so sie sich gewerberechtlich betätigt. – Das war an und für sich ein Punkt, über den wir länger verhandeln mußten, aber ich freue mich, sagen zu können, daß wir in einem guten sozialpolitischen Klima auch diese Fragen gelöst haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir haben im Interesse der zahlreichen Unternehmerinnen und Unternehmer für die steuerliche Gleichbehandlung und für ein gerechtes Anlagenrecht gekämpft. Auch im Interesse der Arbeitsplatzsicherung und der Lehrlingsausbildung – auch das möchte ich hier sehr deutlich hervorheben – haben wir Kompromisse erzielt. Ich meine, wir haben tragbare Kompromisse erzielt. Daß es bei Kompromissen immer so ist, daß keiner völlig recht behalten kann, liegt aber auch in der Natur der Sache.

Die Landwirte werden einerseits mehr Möglichkeiten zur Direktvermarktung ihrer Produkte haben, andererseits wird sichergestellt sein, daß auch die weiterverarbeiteten Produkte sozusagen miteinbezogen sind und daß gewerbliche Betriebe dabei nicht benachteiligt werden.

Die neue Gewerbeordnung erleichtert jedenfalls den Zugang zum Unternehmertum beträchtlich, und ich versichere Ihnen, daß die Wirtschaftskammer alle, die sich gewerberechtlich betätigen wollen, aktiv unterstützen wird. Das Ziel der neuen Gewerbeordnung und der Gewerberechtsnovelle 1997 ist jedenfalls die Erleichterung der Gründung und die Förderung der Expansion von Unternehmen. Dieses Ziel gilt für viele Bereiche. So wird zum Beispiel die Berufsausbildung wesentlich breiter als bisher anerkannt. Auch das muß man deutlich hervorheben. Der Zugang zum Unternehmertum ist künftig viel leichter möglich, etwa durch die volle Supplierung, durch die neuen Teilgewerbe oder durch die beträchtliche Erweiterung der freien Gewerbe, vor allem auch im ländlichen Raum.

Meine Damen und Herren! Dies alles ist, wie ich meine, eine wichtige Bereicherung unseres Wirtschaftslebens. Keinesfalls – das möchte ich auch noch hier festhalten – fürchten wir uns vor neuer Konkurrenz. Wir wollen nur gleiche Rechte für gleiche Pflichten, das war immer der Ausgangspunkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Die gewerbliche Betätigung muß sich eben auch in anderen Bereichen – zum Beispiel in der Landwirtschaft – den üblichen Wettbewerbsregeln unterwerfen. Ich bin davon überzeugt, daß wir in dieser neuen Gewerbeordnung entsprechende Vorkehrungen dafür getroffen haben. Natürlich gelten dieselben Regelungen auch für die öffentlichen Betriebe.

Der Wirtschaft, der Gesamtheit der österreichischen Betriebe, ging und geht es darum, im fairen Wettbewerb jenen Boden zu bereiten, auf dem unsere gesamte Wirtschaft dem internationalen Wettbewerb auch in der globalisierten Welt gewachsen ist. Das ist der Sinn dieser neuen Gewerbeordnung. (Beifall bei der ÖVP.)

10.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. Er hat das Wort.

10.37

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Präsident Maderthaner hat mit den Worten geschlossen, daß die Wirtschaft sich dem wirtschaftlichen Wandel und der Globalisierung stellen müsse, und er meinte, mit dem vorliegenden Entwurf der Gewerbeordnung wäre dem Genüge getan.


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