Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 45

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Antrittsrecht neu geregelt hat, als Initiativantrag in Ihrem Ausschuß. Bis zum März 1997 haben Sie es nicht der Mühe wert gefunden, darüber zu reden. Das ist die Kultur, wie die Koalitionsabgeordneten mit der Opposition in diesem Hohes Haus umgehen! Es ist nicht einfach ein Entschließungsantrag gewesen, es war ein Antrag auf Komma und Beistrich, auf Paragraph und Unterparagraph formuliert, und Sie haben es nicht der Mühe wert gefunden, eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses einzuberufen und zumindest einmal darüber mit uns zu diskutieren. – Damit müssen Sie selber leben.

Sie haben eines gemacht: Ihr Beitrag war die Sorge um den Konkurrenzschutz. Der Beitrag der Sozialdemokraten war die Erhaltung unterschiedlicher Kollektivverträge. Ich erinnere mich mit großem Amüsement an den schönen Satz, man könne die Dachdecker und die Spengler nicht zusammenlegen, weil das wären ja zwei Kollektivverträge. Wen, meine Damen und Herren, interessiert das am Markt, welchen Kunden interessiert das? Können Sie nicht einmal in Ihr Klublokal ein kleines Plakat hängen, worauf steht: Gut ist, was dem Kunden nützt!, und darunter klein, in Klammern schreiben: Nur Kunden schaffen Arbeitsplätze!?

Wenn sich dieses Land weiter den Wünschen seiner Kunden und der Märkte verweigert, wird es weiterhin Arbeitslosigkeit geben. 250 000 Arbeitslose – jeder ist zuviel – haben wir bereits. 203 000 Menschen sind in der Frühpension "geparkt", über 70 000 Frauen und einige Männer sind in Karenz. Wenn Sie das mit Gesamteuropa vergleichen, kommen Sie auf eine Arbeitslosenquote in Österreich von an die 500 000 Menschen, was an die 14 Prozent herankommt. Das ist die wirtschaftliche Realität!

Wann werden Sie endlich merken, daß gut ist, was dem Kunden nützt, und nur Kunden Arbeitsplätze schaffen? Und mit jeder Reglementierung, mit der wir uns den Märkten verweigern, werden wir weniger Arbeitsplätze schaffen und werden wir ein noch größeres Problem in allen wirtschaftlichen und sozialen Töpfen haben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Der Antrag von uns Liberalen – das verspreche ich Ihnen, Frau Vorsitzende – wird wieder eingebracht werden. Und wir werden alle parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um ihn wirklich einer inhaltlichen Behandlung im Wirtschaftsausschuß zuzuführen. Wir sind davon ausgegangen, daß der Gewerbezugang prinzipiell frei ist, daß er durch eine Haftpflichtversicherung abzusichern ist. Das Risikomanagement der Versicherungswirtschaft kann genau definieren, wie diese Haftpflichtversicherung auszusehen hat. Ich weiß schon, Herr Präsident, Sie haben einen Brief geschrieben ... (Abg. Ing. Maderthaner: Einer ganzen Prozeßflut reden Sie damit das Wort!) Ja natürlich! Sie haben im Februar 1996 einen Brief an den Versicherungsverband geschrieben, in dem es hieß: Bitte, schreibt mir einen Brief, daß das, was der wahnsinnige Peter fordert, alles nicht geht. Und der Versicherungsverband hat brav einen Brief geschrieben: Hochverehrter Herr Präsident! Wir teilen Ihnen mit, ... – Das ist die "Partnerschaft" in diesem Land, die wir ja kennen. (Abg. Ing. Maderthaner: Das ist eine Unterstellung! Aber das bin ich ja gewohnt!) Das sind Sie gewohnt? Ich weiß: Wenn ich Ihnen sage, was los ist, ist es eine Unterstellung. Das ist eine schwache Argumentationstechnik. Es fällt Ihnen leider auch statt des Wortes "Unterstellung" jetzt im Zwischenruf nichts anderes ein. Bedauerlich, bedauerlich! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir sind also davon ausgegagen, daß es acht Gewerbe sind, wo Leib, Leben, Schutz, Mensch, Tier und Umwelt der Grund sind, es zu binden. Wir wären gerne bereit gewesen, in einer Diskussion weiterzugehen – vielleicht wären es 20 oder 25 geworden, aber sicherlich nicht 80, das weiß ich sicher –, um die freie Gewerbeausübung zu garantieren.

Wir haben im Betriebsanlagenrecht das Reglementierungsprinzip zum Verantwortungsprinzip umgedreht. Wir haben gesagt: Wenn jemand ein Gebäude errichtet, wenn jemand eine Anlage errichtet, dann muß er dem Auftraggeber gegenüber – der Baufirma, der Maschinenfirma, was immer – durch einen Schrieb die Haftung übernehmen, daß diese Anlage, diese Bäckereimaschine, dieses Haus allen gesetzlichen Vorschriften dieser Republik haftend entspricht. Und wir haben darüber hinaus gesagt, daß der betreibende Unternehmer alle drei Jahre entweder von der Servicefirma oder von einem Zivilingenieur, wie wir es heute schon bei Rolltoren, Aufzügen, Liften et cetera haben, der Bezirksbehörde von sich aus nachweisen lassen muß, daß


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