Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 54

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Und dann schreibt der oberösterreichische Umweltanwalt weiter: Es gilt anscheinend ein unbedingtes Primat des Bauens und Betreibens als neues Paradigma des Gewerberechts. Wieweit dies mit verfassungsmäßigen Grundprinzipien vereinbar ist, sei dahingestellt.

Ich könnte Ihnen eine Reihe weiterer Stellungnahmen dazu vorlesen, interessanterweise auch der Arbeiterkammer – leider durften sie es nicht publizieren, da war die SPÖ dann doch dagegen. Was schreibt die Arbeiterkammer? – Ich zitiere:

Diese Novelle ist zur Problemlösung nicht tauglich, steht im Widerspruch mit dem Koalitionsübereinkommen, ist grob verfassungswidrig, im Widerspruch mit den Staatszielbestimmungen des BVG Umweltschutz. Der Arbeitnehmer-, Nachbar- und Umweltschutz wird dadurch fast beseitigt. (Abg. Dr. Kostelka: Nur ist das nicht die Meinung der Arbeiterkammer, das wissen Sie ganz genau!) Ja, ich kenne auch den Druck, der auf die Umweltstelle der Arbeiterkammer ausgeübt wurde, und weiß, was Sie dort aufgeführt haben, bei der angeblich ganz unparteiischen, von parteipolitischen Einflüssen ganz freien Arbeiterkammer. Sie hat eine ausgezeichnete Stellungnahme geschrieben, aus der ganz klar unsere Einwände hervorgehen: völliger Abbau des Umweltschutzes, völliger Abbau des Nachbarschutzes durch dieses Betriebsanlagenrecht. (Abg. Dr. Kostelka: Eine einseitige Beurteilung ist noch lange keine objektive!)

Und auch die Conclusio ist die gleiche, daß Sie nämlich Ihr Ziel nicht erreichen werden. Die Verfahren werden nicht kürzer werden. Sie werden sich ganz andere Proteste einhandeln. Und es wird von vielen, nicht nur von uns, die Parallele zum bevorzugten Wasserbau, der sich aus den Gesetzen in Wien und Niederösterreich – Stichwort Causa Hainburg, die damals nur dadurch entstanden ist – ergeben hat, gesehen, und dazu wird es wieder kommen.

Was Sie hier einführen, das ist die bevorzugte Bewilligung aller großen Anlagen, ohne daß man schaut, wie die entsprechenden Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen sind. Sie werden sich eine Riesenmenge an Protesten damit einhandeln und damit weit mehr Kosten verursachen, als wenn Sie ein einheitliches Umweltanlagenrecht geschaffen hätten. Und das sehen ja nicht nur die Grünen so, sondern das haben auch die Umweltanwaltschaften quer durch Österreich, die Arbeiterkammer, letztlich auch die Industriellenvereinigung, wenn sie in der ÖGUT mitarbeitet, und auch einige Teile der Bundeswirtschaftskammer, die bei uns mitarbeiten, festgestellt: Man hätte ein einheitliches Umweltanlagenrecht schaffen müssen, eine Vereinfachung.

Ich halte nichts davon, daß Verfahren unendlich lange dauern. Es soll ein Verfahren nicht zwei, drei, vier, fünf Jahre dauern, das nützt überhaupt niemandem. Das nützt nicht dem Projektbetreiber, das nützt nicht dem Anrainer, das nützt nicht dem Umweltschutz, das nützt niemandem. Da werden Beamte nur unnötig über Monate hindurch beschäftigt. Deshalb wäre es richtig gewesen, ein einheitliches Umweltanlagenrecht zu schaffen, wo man bereits auf der Ebene der Bezirkshauptmannschaften die verschiedenen Bereiche, die die Umwelt betreffen, unmittelbar abhandelt, aber nicht zersplittert in den einzelnen Materiengesetzen. Diese Zersplitterung bleibt ja, im Gewerberecht, im Wasserrecht und so weiter.

Es findet zwar zum Teil eine Verfahrenskonzentration statt, aber die Kontrollkonzentration und die konkrete, wirklich umfassende Berücksichtigung von Umwelt- und Nachbarinteressen werden einfach eliminiert, und das ist ein Fehler. Mit dieser Deregulierung erwecken Sie den Eindruck, daß sich die Betriebe schneller werden ansiedeln können. Aber Sie werden sehen, das ist wirklich ein Pyrrhussieg, und die Zukunft wird das zeigen.

Es werden sich nicht alle geirrt haben, die diese Stellungnahmen geschrieben haben, sei das die Volksanwaltschaft, seien das die verschiedenen Umweltanwaltschaften in Österreich, seien das einige Umweltstadträte von verschiedenen großen Städten, die unmittelbar betroffen sind. Sie alle warnen davor, daß man heutzutage, wo sich Gott sei Dank die Leute in Österreich nicht mehr alles gefallen lassen, so einen Schritt setzt. Man wird sich auch nicht gefallen lassen, daß Projekte wie zum Beispiel das in Ebreichsdorf, nämlich diese "Stronach-Kugel", auch wenn es Milliardeninvestitionen sind, die ganze Landschaft verschandeln. Das Projekt in Ebreichsdorf


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