Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 60

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erstellen. Ich glaube, daß insgesamt – alles in allem betrachtet – ein vernünftiger Kompromiß innerhalb dieses Spannungfeldes gefunden wurde. (Abg. Haigermoser: Gestatten Sie eine Frage, Herr Kollege Kaufmann: Wie wird man Bestatter in Wien?)  – Darüber reden wir nachher. Ich komme vorher noch auf die Rauchfangkehrer zu sprechen, und das hängt damit zusammen. (Abg. Rossmann: Das ist Ihnen unangenehm! Wie wird jemand Bestatter in Graz?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zugangsbeschränkungen sind geringer geworden. Die Gewerbeausübung ist erleichtert worden, und in diesem Zusammenhang gibt es mehrere Punkte.

Das Anlagenrecht wird besser – das haben Sie ja selbst zugestanden –, kürzere Verfahren. Es ist aber auch zu bemerken, daß auch die Anrainerrechte berücksichtigt werden müssen.

Herr Minister! Wir haben einmal kurz darüber gesprochen – es wäre das vielleicht ein gedanklicher Ansatz für eine zukünftige Reform (Abg. Mag. Firlinger: Die wird sicher kommen!), wenn Änderungsnotwendigkeiten gegeben sind –: Die Anrainerrechte resultieren nicht nur – das ist Frau Abgeordneter Langthaler zu sagen – aus dem Betriebsanlagenrecht, sondern vorwiegend aus der Flächenwidmung und den Bebauungsplänen. Mir fehlt die Überlegung, daß diese beiden unterschiedlichen Rechtsmaterien, nämlich Flächenwidmung und Bebauungspläne einerseits und Betriebsanlagengenehmigungen andererseits, in eine Abstimmung zueinander gebracht werden.

Es kann nicht egal sein, ob sich jemand um eine Betriebsanlage im Bauland-Betriebsgebiet, im Bauland-Kerngebiet oder im Bauland-Wohngebiet bemüht. Diese Abstimmung fehlt zur Gänze – das eine fällt in die Bundesgesetzgebung, das andere in die Gesetzgebung der Länder. Ich glaube aber, daß es sehr sinnvoll wäre, mit mehr Kompromißfähigkeit in diesem Bereich vorzugehen und sich ein größeres Know-how zu erarbeiten. Ich meine, daß wir gerade durch diese Abstimmung eine große Zahl der Anrainerprobleme, die sich ergeben können und die natürlich je nach Widmungsart unterschiedlich sind, lösen könnten.

Die Zahl der Gewerbe ist beispielsweise wesentlich reduziert worden, von 153 auf 84, jene der Handwerke von 96 auf 43, die der bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe von 30 auf 21, und so weiter. Es sind darüber hinaus verbundene Gewerbe geschaffen worden. Unsinnigkeiten wie zum Beispiel, daß der Tapezierer den Türstock nicht streichen darf, oder daß ein Händler, der eine Waschmaschine liefert, diese Waschmaschine nicht anschließen darf, sind beseitigt worden, und es ist das Teilgewerbe eingeführt worden – darauf werde ich noch zu sprechen kommen.

Zur Möglichkeit – Abgeordneter Peter hat sie ins Treffen geführt –, sich Regelungen wie die Gewerbeordnung überhaupt zu ersparen und im wesentlichen mit einer verbesserten Haftpflichtversicherung oder einer Art Haftpflichtversicherung, die seiner Ansicht nach ausreichen würde, allein auszukommen, folgendes: Ich gebe zu bedenken, daß dies in hohem Umfang nur eine Verlagerung von Bürokratie bedeuten würde, nämlich eine Verlagerung der Bürokratie von den Bezirkshauptmannschaften und Gewerbebehörden zu den Versicherungen. Es wäre auch überhaupt nicht sichergestellt, daß das dort besser als bei den Gewerbebehörden funktionieren würde.

Daher: Wenn wir der Meinung sind, daß die Bürokratie in diesem Bereich nicht gut genug funktioniert, dann versuchen wir doch, entsprechende Maßnahmen zu schaffen – das wird mit diesem Anlagenrecht gemacht –, damit die Bürokratie leichter, besser funktionieren kann. Aber schütten wir nicht immer, so wie zum Beispiel bei der Entstaatlichung, das Kind mit dem Bade aus.

Die Gewerbeordnung ist selbstverständlich ein Kompromiß, und bei jedem Kompromiß bleiben einige Wunschvorstellungen offen, in diesem Fall zum Beispiel der Wunsch, das Buchhaltergewerbe zu installieren. Abgeordneter Heindl das schon ins Treffen geführt, und wir werden auch einen entsprechenden Entschließungsantrag beschließen; er ist schon eingebracht.


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