Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 62

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über die Hintertüre Sozialabbau zu betreiben. Dazu soll die Gewerbeordnung nicht dienen. Und sollte sich tatsächlich herausstellen, daß das Teilgewerbe eine Möglichkeit zum Sozialabbau ist, dann müßten wir auch in diesem Bereich Korrekturen anbringen.

Letzter Punkt: Diese Gewerbeordnung wird ganz sicher Hemmnisse beseitigen. Sie wird einen Beitrag dazu leisten, daß die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft erhöht wird und somit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können. Aber letztlich sollte uns immer bewußt sein, daß das Beschäftigungsniveau, die Frage, ob Arbeitsplätze gesichert werden oder nicht, davon abhängt, ob sich die Konsumenten die Produkte und die Dienstleistungen, die angeboten werden, auch leisten können. Und das mündet dann in ganz andere Fragen als in jene der Gewerbeordnung. Ich sage das nur deswegen, weil wir die Kirche im Dorf lassen sollten: Die Gewerbeordnung ist gut und richtig, aber sie wird kein Wundermittel zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigung sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

12.00

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Abgeordneter Kaufmann klarlegt, daß nur die Arbeitsplätze wichtig sind, sie ein wichtiger Bestandteil der Diskussion sein müssen, dann muß aber auch angemerkt werden, daß es in solchen Verfahren auch Rechte von Anrainern gibt, die gewahrt werden müssen. Das ist nicht nur etwas, was mit querulatorischen Leuten zu tun hat, sondern das sind auch bestehende Rechte. So wie ein Anlagenbetreiber oder jemand, der etwas unternehmen will, ein Recht auf flotte Verfahrensabwicklung hat, haben auch jene, die von einer solchen Betriebsanlage betroffen sein werden, wohl das Recht darauf, daß ihre Rechte gewahrt bleiben und daß sie im Verwaltungsverfahren sicher sein können, daß es zu einem Interessenausgleich kommt.

Es wundert mich, daß man auf der einen Seite – ich denke etwa an die Gastgärten – so restriktiv ist und auf der anderen Seite, wo es um durchaus gefährliche Anlagen gehen kann, jetzt das Tor weit aufmacht. Ich halte das für eine politische Abwägung, die Ihnen nicht gelungen ist. Vielleicht ist sie Ihnen deshalb nicht gelungen, weil die Opposition auf weiten Strecken im Ausschuß nicht anwesend war – aber das sei dahingestellt. Es ist ja heute nicht zu spät, das eventuell noch zu ändern.

Damit es – zumindest was die Gastgärten angeht – nicht bei diesen restriktiven Regelungen bleibt, darf ich Ihnen einen Abänderungsantrag des Abgeordneten Helmut Peter vorlesen, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und weiter Abgeordneter zur Änderung der Regierungsvorlage (575 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (761 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (Gewerberechtsnovelle 1997)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Im 2. Abschnitt der Regierungsvorlage lautet die Ziffer 12a:

,12a. § 148 Abs. 1 erster Satz lautet:

§ 148 (1): Gastgärten dürfen jedenfalls von 8 bis 22 Uhr, vom 15. Juni bis einschließlich 15. September bis 23 Uhr, betrieben werden, wenn sie ausschließlich der Verabreichung von Speisen und dem Ausschank von Getränken dienen, lautes Sprechen, Singen und Musizieren in


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