Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 63

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ihnen vom Gastgewerbetreibenden untersagt ist und auf dieses Verbot hinweisende Anschläge dauerhaft und von allen Zugängen zum Gastgarten deutlich erkennbar angebracht sind.‘"

*****

(Beifall beim Liberalen Forum.)

Das ist der Abänderungsantrag, von dem wir meinen, daß er durchaus gerechtfertigt wäre, aufgenommen und beschlossen zu werden.

Meine Damen und Herren! Ich darf noch folgendes hinzufügen: Mir scheint, daß, was die Danksagungen angeht, die insbesondere von der Frau Abgeordneten Tichy-Schreder und auch von Herrn Abgeordneten Heindl gemacht wurden, zwischen den Zeilen noch etwas anderes mitschwingt. Sie scheinen jedenfalls jene ein bißchen in Geiselhaft nehmen zu wollen, die auch nur im entferntesten an diesem Entwurf mitgearbeitet haben, damit nicht nach der Beschlußfassung irgend jemand aufsteht und sagt: Augenblick! So haben wir das eigentlich nicht gewollt.

Heute wird klargelegt, daß alle Sozialpartner eingebunden waren, und Sie wollen daher auch keine Diskussionen darüber haben. – Aber das wird so nicht laufen! Sie werden sehen: Diese Novelle der Gewerbeordnung geht an wesentlichen Punkten – und die hat Helmut Peter in den Grundzügen bereits angeschnitten – vorbei; es wird daher auch in weiterer Folge noch Diskussionen geben.

Ich darf mich in diesem Zusammenhang aber noch einmal an Herrn Abgeordneten Heindl wenden, weil es mich freut, daß auch er den Experten der Liberalen als sehr hilfreich bezeichnet hat; das wird Herr Dr. Gerscha gerne hören. Auch wir haben gedacht, daß er in dieser Sache sehr hilfreich sein könnte, und deswegen haben wir ihn auch vorgeschlagen. Ich möchte aber gerne wissen, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, welche Bestimmungen des Entwurfs der Liberalen – und bei der Ausarbeitung dieses Entwurfs war Herr Dr. Gerscha, den Herr Abgeordneter Heindl heute als sehr hilfreich bezeichnet hat, unmittelbar dabei – übernommen worden sind. – Mir ist keine aufgefallen, die übernommen worden wäre, Herr Abgeordneter Heindl. Daher habe ich den Eindruck, daß Ihr Ziel nach wie vor nicht die beste Lösung ist, die hier im Parlament politisch erarbeitet werden soll, sondern es sind jene strukturkonservativen Kompromisse, mit denen Sie schon von vornherein ins Parlament kommen. Das ist etwas, was in der Regel auch nicht mehr abgeändert werden kann.

Wir wissen aus den Ausschußdiskussionen, daß oft genug gesagt wird: Wir können das nicht ändern, das ist akkordiert, und daher müssen wir das jetzt so machen! Und dann gibt es im Ausschuß allenfalls – wenn man in der Lage war, sich noch zu besprechen – Abänderungsanträge, wie sie Frau Abgeordnete Tichy-Schreder bereits eingebracht beziehungsweise Abgeordneter Kaufmann angekündigt hat, daß die nächsten Novellen schon wieder ausgearbeitet werden. Das ist nicht die Vorstellung der Liberalen, wie eine sinnvolle, berechenbare Gesetzgebung funktionieren sollte. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Bei jenen Bestimmungen, die eine Verbesserung im Anlagenrecht bedeuten können – und darauf will ich mich konzentrieren –, ist die Frage, ob es der politische Druck der tatsächlichen Verhältnisse war, der die Veränderung herbeigeführt hat, oder ob es nicht so ist, daß vielleicht gar ein offenerer politischer Zugang in diesem Hause vermehrt Platz greift. Ich möchte insbesondere den § 79a herausgreifen, wonach nachträgliche Auflagen nicht mehr nur von Amts wegen oder vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, sondern auch von betroffenen Nachbarn gemacht werden können. Wir gehen davon aus, daß das heute beschlossen werden wird.

Es ist das durchaus ein Unterfangen, das auch von meiner Seite her begrüßt wird. Es ist nicht einzusehen, daß man, wenn sich beim Betrieb der Anlage herausstellt, daß die Auflagen des Genehmigungsbescheides nicht genügen, warten muß, bis die Behörde ein Verfahren einleitet oder der Herr Bundesminister für Umwelt, Jugend oder Familie das tut, während die Nachbarn, die eigentlich Betroffenen, diejenigen, die den Schaden erleiden, nichts unternehmen können.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite