Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 69

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fragerinnen und Nachfragern ihre fachliche Ausbildung mit Brief und Siegel zu beweisen –, also eine derartige Banalität in einem 1997 neu beschlossenen Gesetz nicht enthalten ist.

Daß so etwas gerade im Zusammenhang mit Solartechnik passiert, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Regierungspolitik und auf die Akzente, die Sie setzen. Die Wurst- oder Fischmayonnaise sind Anlaß für wochenlange Auseinandersetzungen. Ein echtes Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten, nämlich Solaranlagen und alternative Energien, wird in einem Gesetz, das 1997 beschlossen wird, nicht berücksichtigt! Traurig!

Ich möchte mich auch noch mit den Ausführungen des Abgeordneten Schwarzböck insbesondere zur Landwirtschaft, aber auch mit seinen Worten zu den "Verhinderern" – unter Anführungszeichen – auseinandersetzen.

Zur Landwirtschaft: Sie stellen es so dar, als hätten Sie den großen Konsens gefunden (Abg. Schwarzböck: Das habe ich nicht gesagt!) , nach wochenlangen Auseinandersetzungen und Verhandlungen habe man nun einen für alle akzeptablen Kompromiß erreicht. Meiner Ansicht nach sind aber auch in diesem Punkt wieder wesentliche Interessen der Anbieter, der Nachfragerinnen und Nachfrager sowie der Umwelt auf der Strecke geblieben.

Heute gibt es zwischen diesen drei Bereichen – wirtschaftliches Angebot, Nachfrage und Umweltschutz – eine unauflösbare Verbindung, die oftmals immer noch nicht gebührend gewürdigt wird. Die Arge Biolandbau nimmt zu dieser Gewerbeordnungsnovelle Stellung. Sie kritisiert dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Landwirtschaft unter dem Aspekt des Kapitaleinsatzes beziehungsweise des Einsatzes "fremder Arbeitskräfte" – unter Anführungszeichen.

Es kann doch keinen Unterschied machen, ob – ich nenne als Beispiel zwei Betriebe mit nahezu identischer Größe, Ausstattung et cetera – ein Landwirtehepaar Kinder hat, die im Betrieb mitarbeiten, oder nicht. Das ist doch kein sachliches Kriterium, um wesentliche Differenzierungen im Steuerrecht und so weiter zu begründen.

Ähnlich das Kriterium Kapitaleinsatz: Wenn man den Kapitaleinsatz in der Landwirtschaft in Kenntnis der aus meiner Sicht angesichts der finanziellen Situation der meisten kleineren und mittleren Landwirtschaftsbetriebe notwendigen geringen Einheitsbewertung von Grundstücken betrachtet, so läßt sich feststellen, daß es bald einmal der Fall sein könnte, daß etwa eine Anlage zur Weiterverarbeitung, eine Käsereianlage oder sonstiges, wertmäßig, also was die Anschaffungs- und Herstellungskosten betrifft, dem Hauptwert der Landwirtschaft, nämlich dem Grund und Boden – buchmäßig, nicht was die Bedeutung betrifft –, überlegen ist. (Abg. Schwarzböck: Es geht doch nicht um Grund und Boden, es geht um den gesamten Kapitalwert!)

Es könnte aber sein, daß diese für die Weiterverarbeitung eingesetzten Maschinen, Geräte und Vorrichtungen, und zwar nicht einmal bei einem Riesenbetrieb, sondern sogar bei einem ganz kleinen Betrieb bescheidensten Ausmaßes, insgesamt bereits den Löwenanteil stellen. Diese modernen Anlagen sind nicht gerade billig. Wenn das aber ein Kriterium ist, dann kann ein kleiner Betrieb, der – wie wir alle wissen – nur eine Chance hat, wenn er sehr viel direkt vermarktet, vielleicht in dieselbe steuerliche Beurteilung wie ein riesiger Schweinehaltungsbetrieb fallen, der in der Grundproduktion bleibt, weil er eben nur Schweine und keine Weiterverarbeitungsprodukte liefert. Diese Art der Differenzierung zwischen einem kleinen Betrieb mit eigener Käserei und einem riesigen Massentierhaltungsbetrieb kann ich nicht wirklich verstehen.

Meiner Ansicht nach wurden da unsachliche Kriterien zur Differenzierung herangezogen. Ich sehe, daß einiges, was ursprünglich enthalten war und noch nachteiliger für die Landwirtschaft gewesen wäre, herausgestrichen wurde. Aber wir hätten weiterverhandeln müssen und vor allem auch die Interessen dieser klein- und mittelbäuerlichen Betriebe stärker berücksichtigen sollen.

Durch diese Regelung wird auch einer früheren Willensäußerung des Hohen Hauses, und zwar einer einstimmigen, wieder nicht Rechnung getragen. Wir sind es aber mittlerweile gewohnt,


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