Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 68

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn wir diese Diskussion konstruktiv weiterführen, können wir auch dort die verschiedenen Standpunkte überwinden und damit erreichen, daß eine wachsende Wirtschaft auch in diesem Bereich neue Arbeitsplätze bietet. Das ist auf jeden Fall besser als eine zu hohe Arbeitslosigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem Sinne möchte ich noch meine Genugtuung zum Ausdruck bringen, daß es in tage-, wochen- und stundenlangen Beratungen in diesem Haus möglich war, entgegengesetzte Standpunkte zu überwinden und hiermit ein Gesetz zu präsentieren, das nicht nur von seinem Charakter her als positive Weiterentwicklung anzusehen ist, sondern auch in seiner Vollziehung viele Entschlackungen, Abschlankungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten für eine positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich mit sich bringen wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Blünegger: Net nur schöne Sprüche machen, sondern ernst nehmen!)

12.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

12.23

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne meine Ausführungen mit dem Abänderungsantrag meiner Kollegin Monika Langthaler:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler, Freunde und FreundInnen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (575 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (761 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (575 der Beilagen), in der Fassung des Ausschußberichtes (761 der Beilagen) wird wie folgt abgeändert:

1. § 30 Abs. 3 wird geändert und lautet wie folgt:

"§ 30. (3) Gewerbetreibende, die Tätigkeiten eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes ausüben, sind berechtigt, in entsprechendem Umfang Leistungen anderer Gewerbe zu erbringen, die eigene Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen. Bei der Ausübung dieser Rechte haben sich die Gewerbetreibenden, soweit dies aus Gründen der Sicherheit notwendig ist, entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte zu bedienen."

2. Bei § 124 wird folgende Ziffer 21 hinzugefügt:

"§ 124. 21. Solartechnik"

3. § 172a wird eingefügt und lautet wie folgt:

"§ 172a. Der Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Solartechnik (SolateurIn) ist zu erbringen durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluß der Ersten Wiener Solarschule."

*****

Meine Damen und Herren! Allein dieser Antrag macht deutlich, wie rückschrittlich und wie hinderlich auch diese Novelle zur Gewerbeordnung ist, wenn etwas, was in der Praxis ein echtes Bedürfnis ist und von dem niemand bestreiten wird, daß es spezielle Fachkenntnisse erfordert – auch die, die dieses Gewerbe ausüben wollen, haben ein Recht darauf, potentiellen Nach


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite