Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 127

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mäßige Angaben hinsichtlich möglicher Auswirkungen aus dieser Frage auf Österreich zu treffen, und es kann daher von einem Verschweigen seitens der Bundesregierung sicherlich nicht die Rede sein.

In den Arbeitsgruppen des Europäischen Währungsinstituts werden derzeit Maßnahmen, die die allfälligen Negativeffekte in der Übergangszeit minimieren sollen, diskutiert. Die Beratungen sind aber noch nicht abgeschlossen.

Zu den Fragen 15 bis 17:

Herr Dr. Haider! Sowohl Kollege Edlinger als auch ich sind immer dafür eingetreten, daß es im Rahmen der Währungsunion eine ausgewogene Wirtschaftspolitik gibt, eine Wirtschaftspolitik, in der Geld- und Fiskalpolitik nicht im Widerspruch stehen, eine Wirtschaftspolitik, in der sich auch die Frage der Beschäftigungspolitik und der Sozialpolitik entsprechend niederschlägt.

ECOFIN hat dieses Thema schon lange vor den französischen Wahlen angesprochen, und es wird wichtig sein, daß wir im Rat und auch in Europa mittelfristig eine Art Stabilitätspakt schaffen, der den wirtschaftspolitischen Counterpart zur Europäischen Zentralbank darstellt, ohne die Illusion zu erwecken, sich in die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank einzumischen. Aber der wirtschaftspolitische Counterpart, die Koordination sollte sich mittelfristig in einem Institut wie dem vorgesehenen Stabilitätsrat wiederfinden.

Zur Frage 18:

Durch die im Dezember 1996 in Dublin erzielte Einigung wurde sichergestellt, daß auf jeden Fall der Rat für Wirtschafts- und Finanzminister die entsprechenden Entscheidungen zu fällen hat. Damit ist eine politische Wertung dieser einzelwirtschaftlichen Umstände vorzunehmen. Der Automatismus bezüglich Sanktionsentscheidungen gemäß rechtsverbindlichen Akten wie Verordnungen oder ähnlichem ist nicht gegeben.

Der politische Kompromiß von Dublin, der das Grundgerüst für die ausgearbeiteten Rechtstexte darstellt, läßt daher nach wie vor einen Entscheidungsspielraum offen.

Ich nütze die Gelegenheit, um klarzustellen, daß die Entschließung, die häufig angesprochen wird, eine politische Erklärung und kein rechtsverbindlicher Akt ist und durch Formulierungen wie "in der Regel" auch Spielraum für das Verhalten von Einzelstaaten zuläßt.

Zur Frage 19:

Da in der Verordnung kein Automatismus für Entscheidungen des Rates vorgesehen ist, handelt es sich auch um keine Änderung des EG-Vertrages – ich spreche hier von rechtsverbindlichen Normen. Ihre dieser Frage zugrundeliegende Rechtsauffassung kann ich daher nicht teilen.

Der vorgesehene Mechanismus basiert auf den Regelungen des Vertrages von Maastricht sowie auf auf dessen Grundlagen erlassenen Verordnungen des Rates. – Die Entschließungen des Europäischen Rates sind – rechtlich betrachtet – ausschließlich politische Willenserklärungen von Mitgliedstaaten.

Zur Frage 20:

Herr Abgeordneter Dr. Haider! Ich glaube, uns allen hier ist klar, daß eine wesentliche Voraussetzung für mittel- und langfristiges Wachstum und Beschäftigung Stabilität in einem Land ist: nicht nur die soziale Stabilität, sondern auch die Fiskalstabilität. Daher meine ich, daß der Stabilitätspakt mittel- und langfristig eine wesentliche Voraussetzung für die positive wirtschaftliche Entwicklung in Europa ist und dazu beitragen wird, daß wir Beschäftigung in Europa nachhaltig sichern können.

Zur Frage 21:

Die letzten Informationen sagen uns klipp und klar, daß Frankreich nicht beabsichtigt, den Stabilitätspakt zu verändern, und auch nicht beabsichtigt, die entsprechenden Verordnungen


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