Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 169

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Speziell im ländlichen Raum besteht die dringende Notwendigkeit, Gruppenpraxen zu installieren. Sie wissen ganz genau, daß es im ländlichen Raum kaum Möglichkeiten gibt, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel in die nächstgelegene Stadt zu kommen, um dort einen Facharzt zu konsultieren. Deshalb warten die Menschen dort oftmals so lange, bis sie ohne Behandlung ganz einfach nicht mehr auskommen, und dann sind auch oft die Kosten natürlich entsprechend höher, weil der Heilungsprozeß zu einem späteren Zeitpunkt der Erkrankung eben schwieriger ist und auch länger dauert.

Frau Ministerin! Der Vorteil von Gruppenpraxen liegt auf der Hand. Gruppenpraxen sind positiv für die Zusammenarbeit von Ärzten und positiv für Patienten. Ich glaube, wenn wir uns dessen nicht bewußt sind, wenn wir da nicht wirklich einen Handlungsbedarf sehen, wenn wir nicht auf entsprechende Verträge mit den Sozialversicherungsträgern hinarbeiten, Frau Ministerin, dann werden wir uns bezüglich der LKF sicher sehr bald wieder hier treffen und gemeinsam feststellen, daß die Kosten nicht gesenkt worden sind, sondern daß sie sich weiter wesentlich erhöht haben.

Frau Ministerin! Eine Gruppenpraxis bringt schon allein deshalb etwas, weil der Patient sich dort angenommen fühlt und weiß, daß, wenn sein Hausarzt oder der praktische Arzt einmal nicht da ist, eine Vertretung in dieser Gruppenpraxis ist, und dann muß er nicht vielleicht 4 oder 5 Kilometer weiter zu einer anderen Vertretung fahren, wie es derzeit der Fall ist. Gerade wenn man ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder (den Vorsitz übernehmend): Frau Abgeordnete, Ihren Schlußsatz bitte!

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): ... im ländlichen Raum wohnt, könnte man sich so größere Strecken ersparen.

Frau Ministerin! Ich bitte Sie wirklich darum, den Ärzten die Eröffnung von Gruppenpraxen nicht weiterhin schwerzumachen, sondern, im Gegenteil, sie zu fördern und endlich dafür zu sorgen, daß es entsprechende Verträge gibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesminister.

19.02

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich kann mich daran erinnern, daß ich die Gelegenheit hatte, als Mitglied des Gesundheitsausschusses die Grundsatzdebatten zu den Erwerbsgesellschaften, zu den Gruppenpraxen, und auch die Arbeit im Unterausschuß mitzuverfolgen. Wir haben uns damals in dieser Debatte über die Vor- und Nachteile, Chancen, Risken und Möglichkeiten sehr profund auseinandergesetzt.

Es ist für mich unbestritten, daß Gruppenpraxen im Rahmen eines gesundheitspolitischen Gesamtkonzeptes eine sehr wertvolle ergänzende Rolle einnehmen können und, davon bin ich überzeugt, in Zukunft auch einnehmen werden. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Diese neue Form der Zusammenarbeit muß aber – ich glaube, das ist nicht nur meine Überzeugung –, um zu funktionieren, Vorteile für zumindest drei Beteiligte haben: Vorteile für die Patienten im Sinne einer Serviceverbesserung, wie zum Beispiel durch längere Öffnungszeiten, längere Behandlungszeiten, wie zum Beispiel durch die Möglichkeit, diese ärztlichen Dienstleistungen auch am Wochenende, in der Nacht, rund um die Uhr in Anspruch nehmen zu können, wie zum Beispiel – und ich teile hier die diesbezüglichen Argumentationen einiger Redner – eine Optimierung der medizinischen Betreuung in der regionalen Situation.

Aber ich glaube, es kommt noch ein Aspekt hinzu: Die Gruppenpraxen müssen natürlich auch für die Ärzte wirtschaftliche Vorteile bringen, damit sie Interesse an einer Beteiligung an einer solchen Zusammenarbeit haben. Es wurde in der Debatte bereits ausgeführt, daß die Entscheidung der Ärzte auch davon abhängt, inwieweit es für sie selbst Vorteile dabei gibt. Es ist für


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