Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 172

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Vor diesem Hintergrund hat die österreichische Bundesregierung eine Lehrlingsoffensive gestartet. Die Minister Gehrer und Farnleitner waren starke Motoren dieser Bewegung, und ich darf ihnen dafür sehr, sehr herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Es galt, ein umfassendes Lehrlingspaket zu schnüren, mit dem Ziel, die Betriebe wieder zu motivieren, Lehrplätze anzubieten, aber auch das Image des österreichischen Facharbeiters weiter zu festigen und zu heben. Ich glaube, daß wir mit diesen beiden Vorlagen, gestern das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, heute ein großer Entbürokratisierungsschritt im Berufsausbildungsgesetz, unserem Ziel einen guten Schritt näher gekommen sind. (Beifall bei der ÖVP.) Mit diesen neuen Bestimmungen schaffen wir ein modernes Lehrlingsrecht, das die Qualität dieser für Österreich so wichtigen Ausbildungssäule auch in Zukunft sicherstellt.

Herr Kollege Gaugg hat in einem anderen Zusammenhang vorhin gemeint, die österreichische Jugendbeschäftigungspolitik wäre katastrophal. Ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege Gaugg, so ist das nicht. Es haben in manchen Bundesländern zusätzliche Bemühungen stattgefunden; ich nenne hier ganz bewußt die Steiermark und das Land Tirol. Und ich darf Ihnen vermelden: Steiermark, Lehrlinge im ersten Lehrjahr, Stichtag 31.12.1995: 5 970, 31.12.1996: 6 066. Das ergibt ein Plus von 1,6 Prozent. – Tirol, Ende 1995: 3 589, Ende 1996: 3 645: Das ist ein Plus von 1,6 Prozent. – Also dort, wo man konkrete Schritte setzt, haben wir auch Erfolg.

Der ebenfalls heute zur Diskussion stehende Antrag bezüglich der Einführung einer Berufsreifeprüfung ist ein wichtiges Signal, meine Damen und Herren. Die duale Ausbildung ist keine Sackgasse, sondern es wird damit die Durchlässigkeit des Bildungssystems gewährleistet. Unterschätzen wir dieses Signal bitte nicht! Es wird sehr viel zur Hebung des Images der dualen Ausbildung beitragen.

Natürlich bleiben im Zusammenhang mit der Diskussion zum Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz und zum Berufsausbildungsgesetz viele Wünsche offen. Vor allem von seiten der Wirtschaft hat man Vorstellungen eingebracht, die das Aufnehmen von Lehrlingen in den Betrieben noch leichter gemacht hätten. Wir müssen aber auch zugeben, daß es je nach Zugang zu diesem Problem auch unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, welcher Weg auch wirklich zum Ziel führt. In Summe ist das Ergebnis der Verhandlungen ein guter Kompromiß. Es geht ja schließlich auch nicht darum, wer sich durchgesetzt hat, sondern einzig und allein darum, den Betrieben zu signalisieren: Wir sind an eurer Mitarbeit interessiert, übernehmt auch in Zukunft diese so wichtige Aufgabe für unsere Jugend! (Beifall bei der ÖVP.)

Es darf uns nicht egal sein, ob die Jugend Arbeit und Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl bekommt, und wir wollen nicht zulassen, daß unsere jungen Leute ihre Berufskarriere quasi mit Arbeitslosigkeit beginnen müssen. Wir werden und wir müssen daher in dieser Frage weiterhin aktiv werden, und wir werden diese Frage auch weiterentwickeln. (Beifall bei der ÖVP.) So gesehen ist das vorliegende Paket ausschließlich ein Erfolg unserer Jugend und der Eltern dieser jungen Leute.

Ich darf noch einen Abänderungsantrag zur Verlesung bringen, und zwar:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Trinkl, Dietachmayr und Kollegen zur Regierungsvorlage (699 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1997) (764 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Art. I Z. 14 lautet der § 23 Abs. 6:

"14. Der § 23 Abs. 6 lautet:


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