Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 197

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unsere Aufgabe, und ich bin sicher, wir werden das tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Steindl. )

21.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schöggl. – Er hat das Wort.

21.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute hat in der Bank Austria ein Vortrag von Professor Routti – ich hoffe, den Namen richtig ausgesprochen zu haben –, dem Generaldirektor der Europäischen Kommission für Wissenschaft und Forschung, stattgefunden. Ich wollte einleitend darauf hinweisen, daß es vielleicht interessanter gewesen wäre, eine so hochkarätige Veranstaltung im Rahmen der geforderten technologiepolitischen Enquete zu machen als in der Bank Austria – vor allem deshalb, weil Abgeordnete, die im Wissenschafts- und Unterrichtsbereich engagiert sind, an dieser Veranstaltung, die sicher für die Weiterentwicklung der österreichischen Technologiepolitik von Bedeutung gewesen wäre, aufgrund der Plenarsitzung nicht teilnehmen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun zum Gesetz über die Berufsreifeprüfung. Dieses Gesetz ist irgendwie eigenartig entstanden. Es gibt zwei wortgleiche Anträge, weil sich die Verfasser dieser Anträge nicht einigen können, wer sich das "bildungspopulistische Federl" an den Hut stecken darf. Die Betroffenen aber haben – wie man den zahlreich eingegangenen Stellungnahmen entnehmen kann – keine Möglichkeit, dieses Gesetz ausführlich zu begutachten.

In einem Brief einer AHS an unseren Klub heißt es – ich zitiere –: Bei einer bildungspolitisch derart wichtigen Entscheidung ist es inakzeptabel, rein politisch motivierte Gründe, die jeder sachlichen Basis entbehren, gelten zu lassen. – Diese Aussage spricht Bände! Ich frage mich wirklich, warum man ein Gesetz, das im Grunde genommen gar nicht notwendig ist – ich werde im Rahmen der Behandlung unseres Abänderungsantrages noch darauf zurückkommen –, so kurzfristig durchziehen muß.

Ich habe persönlich keinerlei Ressentiments gegenüber Absolventen des sogenannten zweiten Bildungsweges. Jedem von uns ist mein Studienkollege Streicher bekannt – er ist zwar ein paar Semester älter als ich –, der eine sehr gute Karriere gemacht hat. Viele meiner Kollegen, mit denen ich gearbeitet habe, haben den sogenannten zweiten Bildungsweg absolviert, und ich habe deren praktische Berufserfahrung persönlich sehr geschätzt beziehungsweise schätzen gelernt.

Wir müssen das Gesetz aber ablehnen, da es ausgesprochen viele Unschärfen enthält. Es ist zwar eine Altersgrenze festgesetzt, aber nicht nach oben. – Was ist, wenn zum Beispiel ein 25jähriger mit Lehrabschluß diese Reifeprüfung ablegen möchte? Oder: Die Ablegung der Reifeprüfung ist an eine Berufstätigkeit gebunden. – Wie ist das mit Arbeitslosen? Gilt das auch für diese?

Weiters: die Frage der Kostenneutralität. Diese kann nicht gegeben sein, da es Vorbereitungskurse geben muß. Es stellt sich also die Frage, was das tatsächlich kosten wird.

Das Ganze soll ohne Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit geschehen. Da fragt man sich: Zu welcher Tageszeit werden die Vorbereitungskurse stattfinden? Wie soll das gehen ohne zusätzliche Kosten?

Wie ist das mit der Qualitätskontrolle, mit der Anerkennung bereits abgelegter Teilprüfungen und so weiter?

Es ist also eine Fülle von Unschärfen in diesem Gesetz enthalten, sodaß wir glauben, daß es letztlich mehr verwaltungstechnische und organisatorische Probleme als Erfolge bringen wird. Die Frage ist: Wem nützt es? Cui bono?, wie der Lateiner so schön sagt. – In § 8 Abs. 1 wird festgestellt, daß die Vorbereitungskurse von jenen Institutionen und Einrichtungen der Erwach


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