Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 198

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senenbildung abgehalten werden können, die vom Bund als Förderungsempfänger anerkannt sind. Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer! Welche Institutionen sind das denn? – Das sind die proporzmäßig besetzten Institutionen, nämlich die Volkshochschulen, das BFI, das WIFI et cetera. Auf der Strecke bleiben die privatwirtschaftlich organisierten Schulen, die sich um den Weiterbildungsbereich mindestens genauso verdient gemacht haben wie die staatlichen und staatsnahen Institutionen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Warum schafft man eine neue Institution? – Es gibt schon seit langem die Studienberechtigung, die für Berufstätige den Zugang zum Studium regelt. Und genau das wäre auch unser Zugang.

Ich komme damit zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brauneder, Mag. Schweitzer, Dr. Krüger, Dr. Grollitsch, Dipl.-Ing. Schöggl, Rossmann und Kollegen. Es geht dabei um kleine Änderungen des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 620/1994, wie etwa, daß man die Bestimmung betreffend das 22. Lebensjahr ändert auf "19. Lebensjahr", daß man im § 2 Abs. 2 bei der Studienberechtigungsprüfung auch dann Bewerber zuläßt, wenn sie eine Lehrabschlußprüfung gemäß Berufsausbildungsgesetz gemacht haben. Dem § 5 soll ein Absatz 7 angefügt werden, der Teilprüfungen im Rahmen der Meisterprüfung anerkennt.

Das sind also kleine Änderungen, und wir würden dadurch mit einem bereits bestehenden Gesetz den gleichen Effekt erreichen, nämlich die Durchlässigkeit für weiterbildungswillige Lehrabsolventen bis zum Studienabschluß, einschlägig natürlich.

Es ist, denke ich, sinnvoll, wenn ein in einem Metallberuf Tätiger – die meisten, die weiter Maschinenbau oder Eisenhüttenwesen studiert haben, sind ausgebildete Metaller – entweder an der Montanuniversität oder Werkstoffkunde oder Maschinenbau studiert. Ich wäre nicht besonders glücklich, sollten diese Psychologie oder Philosophie oder Medizin studieren, vor allem weil damit tüchtige Metaller in ihrem Beruf verlorengehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß in der Regierungsklausur von Rust die Budgetwolken, die vor die bildungspolitische Sonne ziehen, ihren Schatten vorausgeworfen haben und es mittel- und langfristig tatsächlich vor allem um Einsparungen geht. Das Resümee eines gelernten Österreichers muß also lauten: Es geht darum, bewährte Institutionen wie die Abendschulen oder andere bildungspolitische Einrichtungen schön langsam zugunsten des WIFI und BFI zu untergraben. Zuerst werden sie weniger Leute haben, damit wird der Bedarf geringer, und irgendwann einmal kann man diese Institutionen getrost zusperren. Da liegt der Hase im Pfeffer! Und dabei wollen wir Freiheitlichen nicht mitmachen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Ihnen wirklich so sehr an der Weiterentwicklung des Bildungssystems für Berufstätige gelegen ist, schaffen Sie keine neue Institution, sondern stimmen Sie unserem eingebrachten Abänderungsantrag zu! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag betreffend ein Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung in der Fassung des Ausschußberichtes ist schriftlich überreicht worden, genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wird infolge seines Umfanges im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung schriftlich verteilt und auch im Stenographischen Protokoll abgedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Brauneder, Mag. Schweitzer, Dr. Krüger, Mag. Dr. Grollitsch,
Dipl.-Ing. Schöggl, Rossmann und Kollegen zu den Anträgen 459/A der Abgeordneten Dr. Josef Höchtl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung und 460/A der


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