Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 169

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"Zur Untersuchung der politischen und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten für das Versagen der Justiz bei den gerichtlichen Ermittlungen rund um die überhöhte Abrechnung der Karawanken Autobahn wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum und 1 Grüne besteht."

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 2 GOG die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen in die Debatte ein. Ich verweise auf die Bestimmungen des § 57a der Geschäftsordnung.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Mag. Haupt. Maximale Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.43

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Causa Karawanken Autobahn scheint eine unendliche Geschichte der Zweiten Republik zu werden. Geboren aus einem Staatsvertrag des Jahres 1977, ist sie heute, nahezu auf den Tag genau 20 Jahre später, noch immer in allen Medien zu finden, nun jedoch nicht mehr nur als Bauwerk, das endlich den Lückenschluß zwischen unserem Nachbarland Slowenien, der Tauern Autobahn und der Süd Autobahn vollzogen hat, sondern vielmehr als Anlaß für Frustration, Malversation und Versagen.

Der Bau der Karawanken Autobahn wurde vom Rechnungshof untersucht, und im Februar dieses Jahres hat sich der Rechnungshofausschuß mit dem entsprechenden, vom Rechnungshof vorgelegten Bericht befaßt.

In der Zwischenzeit sind nicht nur fünf Monate ins Land gezogen, sondern in Kärnten hat auch der Untersuchungsausschuß seine damals unterbrochene Arbeit wiederaufgenommen. Die Beamten des Rechnungshofes haben diesem Ausschuß mitgeteilt, daß bereits seit 1995, und zwar seit dem 7. Juni 1995, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt liegt, die Verbrechen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Karawanken Autobahn offensichtlich begangen wurden, zu untersuchen und die Schuldigen dingfest zu machen.

Die Chronologie der Ereignisse ist eindeutig. Die Geschehnisse zwischen dem 7. Juni 1995 und dem 13. Juni 1997, also jenem Tag, als Abgeordneter Dr. Haider moniert hat, warum die Geständnisse der Bautechniker im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht nie erwähnt worden sind und warum das Amt der Kärntner Landesregierung über die Ausdehnung des Strafverfahrens von ehemals drei auf nunmehr sechs Angeklagte bis zum Beginn dieser neuerlichen Untersuchung nicht verständigt worden ist, haben eine Dimension entwickelt, die den Verdacht nahelegt, daß es sich dabei um einen Skandal erster Ordnung handelt, nämlich einerseits im Bundesministerium für Bauten und Wirtschaft und im dortigen Staatssekretariat, aber auch in der damaligen diesem unterstellten weisungsgebundenen ÖSAG und andererseits im Bereich des Landesgerichtes Klagenfurt und des Justizministeriums, wo Bremser zu finden waren, wie der Rechnungshofbeamte Dr. Eckel in seinen Aussagen vor dem Kärntner Untersuchungsausschuß, festgehalten in Kärntner, aber auch in anderen österreichischen Medien – wie etwa in der "Kleinen Zeitung" vom 3. Juli 1997 – deutlich formuliert und festgestellt hat.

Was war geschehen? – Der Rechnungshof wurde im Jahre 1994 von der ÖSAG eingeschalten, um die offensichtlichen Ungereimtheiten bei der Abrechnung der Baulose "Winkl" und "Rosegg" zu untersuchen und festzustellen, welcher Schaden wem aufgrund unkorrekter Vorgangsweisen durch wen zugefügt worden ist. Im März 1995 waren die Schlußbesprechungen mit dem Land Kärnten und der ÖSAG, der veranlassenden Stelle, an und für sich abgeschlossen. Lediglich ein Detailbereich aus dem Baulos "Rosegg" war noch offen.


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