Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 170

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In diesem Zusammenhang meldeten sich zwei Bautechniker bei den untersuchenden Rechnungshofbeamten und gaben am 30. Mai 1995 in einer protokollarischen Einvernahme vor den Rechnungshofbeamten bekannt, daß sie von ihren Vorgesetzten zu, wie sie es formulierten, "firmenfreundlichen Abrechnungen" genötigt worden seien. In einigen Fällen hatten sie sich entschlossen, die Abrechnungen trotzdem zu unterschreiben, in anderen jedoch hatten sie ihre Unterschrift verweigert.

Tatsache ist, daß aufgrund der damaligen Aussagen zwischen dem Rechnungshof einerseits und der ÖSAG andererseits vereinbart wurde, die Untersuchungen im eigenen Bereich weiter fortzuführen, die Protokolle, die am 30. Mai 1995 aufgenommen wurden, am 2. Juni 1995 von den Beamten gegenzeichnen zu lassen und die Beweisunterlagen, von denen den damaligen erhebenden Rechnungshofbeamten noch bekannt war, wo sie aufbewahrt und zu finden waren, sicherzustellen.

Entgegen dieser Absprache zwischen der ÖSAG und dem Rechnungshof kam es aber nach einer Rücksprache am 2. Juni 1995 zwischen dem Ministerium und dem Rechnungshof, in der sich das Ministerium über diese neuerlichen Untersuchungen nach der Schlußbesprechung beunruhigt gezeigt hatte, am 6. Juni 1995 zu einer Anzeige durch die ÖSAG und das Wirtschaftsministerium und gleichzeitig auch zur Veröffentlichung dieser Tatsache.

Diese Veröffentlichung führte dazu, daß das Beweismaterial durch die Rechnungshofbeamten nicht mehr sichergestellt werden konnte, daß das – nach den Aussagen des Prüfungsleiters Dr. Eckel vor dem Untersuchungsausschuß des Landes Kärnten – nicht mehr zielführend war, sodaß sich auch der Rechnungshof dann an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wandte.

Der Rechnungshofbeamte Dr. Eckel führte wortwörtlich aus: Damals hatte ich den Glauben an die Justiz noch nicht verloren.

Was geschah mit dieser Anzeige des Jahres 1995 in Klagenfurt? – Sie wurde zunächst der zuständigen Untersuchungsrichterin zugewiesen, und von dieser wurde – nach ihren Angaben – ein Ersuchen um Durchführung einer Hausdurchsuchung bei der Baufirma Universale an die Kriminalbehörde des Landes Kärnten übermittelt.

Die Beamten der Kriminalabteilung Klagenfurt haben vor dem Untersuchungsausschuß des Kärntner Landtages eindeutig und klar festgehalten, daß dieses Vorhaben der Untersuchungsrichterin nie bei der Kriminalabteilung eingetroffen ist. Zur Verwunderung der Kriminalabteilung hat sich jedoch die zu untersuchende Firma am 7. Juni mit der Frage gemeldet, wann denn endlich die Hausdurchsuchung stattfinden werde, da – dies haben die etwa zwei Monate dauernden Erhebungen der Kriminalabteilung Klagenfurt ergeben – die Baufirma mit Einschreibe- oder RSb-Brief von den Justizbehörden über die Hausdurchsuchung in ihrem Bereich vorinformiert worden war.

Man müßte nunmehr annehmen, daß diese Ungereimtheiten unter höchstem Druck aufgeklärt worden sind. Es wurde zwar in einer Besprechung am 17. Juli 1995 festgehalten, neben einem bereits im ersten Verfahrensschritt festgehaltenen Sachverständigen für das Bauingenieurwesen auch einen EDV-Sachverständigen einzubinden, da, wie auch im Rechnungsbericht festgehalten ist, die Bauabrechnung über ein neu eingeführtes EDV-System erfolgte; dieser Sachverständige ist aber, zumindest bis zu Beginn dieser Woche, noch immer nicht eingesetzt.

Auch eine Untersuchung der Computerabrechnungen hat noch nicht stattgefunden. Im Gegenteil: Mehr als ein Jahr lang blieb das Gericht in Klagenfurt untätig. Die Untersuchungsrichterin wartete auf die Durchführung der Hausdurchsuchung, und die Kriminalabteilung wartete auf eine Gegendarstellung der Untersuchungsrichterin.

Da nunmehr in der Öffentlichkeit aufgrund der Aussage von Dr. Haider vom 13. Juni dieses Jahres bekannt wurde, daß es im Justiz- oder im Kriminalbereich Versäumnisse gegeben haben könnte, und durch die Aussagen der Beamten der Kriminalabteilung und jener des Rechnungshofes vor dem Ausschuß klar ist, daß das Versagen eindeutig nur im Justizbereich zu


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