Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 173

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.00

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Stadler, ich möchte von Ihnen einmal wissen, woher Sie den Hochmut nehmen, den Sie hier an den Tag legen! Sie haben dort, wo Sie selbst politische Verantwortung getragen haben, noch nie eine Wahl gewonnen! Sie sind nichts anderes als ein Trittbrettfahrer des Dr. Haider! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Die Suppe ist zu dünn! – Abg. Mag. Stadler: Sie sind der nächste, der uns daran erinnert, daß wir keinen Untersuchungsausschuß brauchen!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Volkspartei wird den vorliegenden Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ablehnen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Für uns gibt es drei gute Gründe, warum wir das tun. (Abg. Mag. Stadler: Untersuchungsausschuß! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Zum ersten gibt es seit 22. Juni ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder (das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. Bitte dies zu respektieren! – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Georg Wurmitzer (fortsetzend): Zum ersten gibt es einen Ausschuß auf Landesebene seit dem 22. Juni 1995, der bisher tadellos gearbeitet hat und alle wesentlichen Fakten – auch jene, über die Sie verfügen – bis heute ans Tageslicht gebracht hat. (Abg. Mag. Stadler: Der Leikam hat das anders dargestellt!)

Zum zweiten gibt es einen Rechnungshofbericht. Der Rechnungshofausschuß hat diesen Bericht noch nicht abgeschlossen, aber wir sind jederzeit bereit, die Verhandlungen im Ausschuß wiederaufzunehmen und aufgrund der neuen Fakten auch neue Auskunftspersonen zu laden. (Abg. Mag. Haupt: Das ist gut!)

Meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei! Drittens liegt die Kompetenz eindeutig beim Land. Der Rechnungshofpräsident hat vor dem Ausschuß erklärt – ich zitiere aus meiner persönlichen Mitschrift (Abg. Ing. Reichhold: Oje! – Abg. Scheibner: Oje!) – : Kompetenzverschleierung halte ich für unzulässig. Sie waren also – wahrscheinlich – dabei! Und weiters: Der Fehler lag in bei der Bauabrechnung, und das zu prüfen, ist Aufgabe des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Auch Herr Hofrat Tautschnig, der höchste Beamte in Kärnten, hat erklärt – ich zitiere –: Im Prinzip war dieser Vertrag eine Rückführung des Baues an die Mannschaft des Landes.

Meine Damen und Herren! Nunmehr treffe ich folgende Feststellung: Hätten die freiheitlichen Referenten ihre Pflicht ernst genommen, dann bräuchten wir heute weder einen Rechnungshof noch eine Justiz. Das ist Faktum! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Die Justiz werden wir immer brauchen!)

Weiters: Die Feststellungen in Ihrer Begründung zum Antrag sind reihenweise falsch. Sie trafen die Behauptung – ich zitiere –: "Im Zuge der Schlußrechnungslegung wurde dieser Verdacht durch das Land Kärnten und die ÖSAG erhärtet." – Das ist falsch! Es wurde vom Land Kärnten überhaupt nichts erhärtet, sondern das Land hat die Rechnung geprüft und an die ÖSAG mit der Forderung weitergeleitet, das Geld zu überweisen. Die ÖSAG hat von sich aus Verdacht geschöpft und Dr. Heu hat persönlich Kontrollen durchgeführt. Erst aufgrund dieser Feststellung der ÖSAG wurden die Zahlungen eingestellt und wurde der Verdacht erhärtet. Jawohl, den gibt es! (Abg. Mag. Stadler: Also: Untersuchungsausschuß!)

Außerdem haben Sie festgestellt, daß am 30. Mai ein Protokoll aufgenommen wurde, aber erst Anfang Juni die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden wäre. (Abg. Mag. Stadler: Das schreit nach einem Untersuchungsausschuß!) Auch das ist falsch: Die Staatsanwaltschaft wurde auf


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