Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 28

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Halten Sie weiter an diesem Ansinnen fest, oder können Sie ausschließen, in dieser Legislaturperiode dieses Vorhaben durchzuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es wurde vorhin bereits erwähnt, daß man zu einer Gleichwertigkeit der Systeme kommen sollte, und es ist daher auch auf eine entsprechende Verteilungsgerechtigkeit und Fairneß bei der Mittelaufbringung zu achten. Es ist aus den verschiedensten Ursachen heraus ein Faktum, daß die Versicherungsanstalt der Selbständigen, aber auch jene der Bauern einen weit, weit geringeren Eigenfinanzierungsgrad aufweist als jene der unselbständig Erwerbstätigen. Man muß hier zu einer gerechteren Verteilung kommen, also ist auch eine Erhöhung des Eigenfinanzierungsgrades in diesen beiden von mir angesprochenen Versicherungsträgern zu erzielen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Dr. Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Ich gebe zu, daß die Frage der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in unterschiedlicher Sichtweise gesehen werden kann, aber es steht außer Streit, daß diese Möglichkeit auch gewaltige beschäftigungspolitische Effekte mit sich bringt. Vor allem ist es auch eine Zuerwerbsmöglichkeit für Karenzgeldbezieherinnen.

Wie sehen Sie vor diesem Hintergrund die Forderung vor allem des ÖGB, alle geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen, und sehen Sie nicht auch die Gefahr, daß diese Gruppen noch mehr in die Illegalität abgedrängt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir hatten vor einigen Jahren eine Situation, in der die geringfügige Beschäftigung tatsächlich in der Form in Anspruch genommen wurde, wie Sie hier erwähnt haben. Die dramatische Entwicklung aber, die sich in den letzten Jahren auf dem Arbeitsmarkt gezeigt hat, daß Arbeitgeber in einem sehr großen Ausmaß – und ich spreche hier insbesondere auch den Handel an – Vollzeitarbeitsplätze durch geringfügig beschäftigte Arbeitsverhältnisse substituieren und die Einsparungen beim Sozialversicherungsbeitrag dazu benutzen, sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Mitbewerbern zu verschaffen, die mit Teilzeitbeschäftigten und Vollarbeitszeitbeschäftigen die Leistungen erbringen, betrachte ich als Ungerechtigkeit, und ich glaube, daß hier eine sozial vertretbare Lösung gefunden werden muß.

Ich sehe in einer umfassenden Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten die Lösung, um genau diese unerwünschte Entwicklung in den Griff zu bekommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Frau Bundesministerin! Wird es bei der Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung auch Regelungen geben, die Frauen, insbesondere jenen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, den Zugang zur Karenz ermöglichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wenn eine Einkommenssituation über der Geringfügigkeitsgrenze gegeben ist, dann entstehen Versicherungspflichten. Wir werden uns sehr genau anschauen, in welche der Versicherungsträger eine Einbeziehung erfolgen kann und in welche nicht.

Wenn Sie konkret die Frage ansprechen, ob geringfügig Beschäftigte auch in die Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden sollen, dann möchte ich, um jetzt die Zeit hier nicht über


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