Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 40

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Kontrolle? Was kümmern uns die Medien? Was kümmert uns die Opposition? – immer notwendiger.

Meine Damen und Herren! Sie werden im Herbst um diese Debatte nicht herumkommen. Ich meine daher, daß beide Regierungsfraktionen gut beraten wären, wenn sie bereits heute im Rahmen dieser ersten Lesung ihr Einverständnis zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht gäben, wenn sie parlamentarische Kontrolle in ihrer wichtigsten, wenn auch härtesten Form wieder klar bejahten und wenn sie auch in den erwähnten Anlaßfällen – bei den Vertuschungen im Bereich der Kurdenmorde und in der Banken-Causa – ein Ja zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen sagen würden.

Meine Damen und Herren! Die grüne Fraktion vertritt geschlossen die Auffassung, daß die politische Verantwortung für die skandalösen Vorfälle nach den Wiener Kurdenmorden im Jahr 1989 nur im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umfassend und rasch geklärt werden kann und auch geklärt werden muß. Nur funktionierende demokratische Kontrolle sichert auf Dauer den Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland.

Wenn Sie diesen Kontrollrechten letztlich nicht zustimmen oder nur halbherzig zustimmen und weiter die Regierungsmehrheit darüber befinden lassen, dann braucht es uns nicht zu wundern, wenn es auch um die Menschenrechte, insbesondere um die des kurdischen Volkes, weiterhin schlecht bestellt ist und wenn Skandalvorgänge, die in aller Öffentlichkeit gesehen werden, weiterhin vor sich hin dümpeln, ohne daß dieses Haus diesbezüglich zu einer Meinungsbildung kommt. Erklären Sie sich hier und heute! Es würde der Regierung sehr viel politischen Respekt in der Bevölkerung zurückbringen. (Beifall bei den Grünen.)

10.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. Ich erteile es ihr.

10.27

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geschäftsordnungsdebatten sind Demokratiedebatten, denn die Geschäftsordnung eines Parlaments oder eines Landtags sagt sehr viel über die demokratischen Standards aus, die ein Land hat. Ich meine, daß man sich daher im Rahmen einer solchen Debatte verschiedene Fragen stellen sollte, diese aber auch beantworten muß.

Die erste Frage ist: Welche Einrichtungen und Instrumente hat ein Staat zur Sicherung seiner Rechtsstaatlichkeit? – Die zweite Frage ist: Wie sind diese ausgestaltet? Können sie mit dieser Ausgestaltung auch ihren Zweck erfüllen? – Und die dritte Frage lautet: Wie werden sie in der Praxis gehandhabt?

Wenn ich mich jetzt frage: Welche Einrichtungen, welche Instrumente hat ein Staat zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit?, so fallen mir auch Vorhaben dieser Koalitionsregierung ein, die wir in den nächsten Tagen beraten werden, wie zum Beispiel Lauschangriff und Rasterfahndung. Ich denke nämlich, daß es auch zu den demokratischen Standards gehört, gemeinsam zu überlegen, welche Instrumente man überhaupt schafft, noch unabhängig davon, ob man sich auf diese Instrumente verlassen kann oder verlassen will oder ob sie richtig eingesetzt werden.

Die erste Stufe ist die Frage: Was stellen wir überhaupt als Instrument zur Verfügung? – Ich fürchte, daß wir morgen hier in diesem Hause, wenn Sie diese Vorlage hier debattieren und beschließen wollen, eine falsche Weichenstellung erleben werden.

Was die Einrichtungen und Instrumente betrifft, die wir zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit haben, und da werden wir uns hoffentlich alle einig sein: Das Herzstück dieser Einrichtungen ist jedenfalls das Parlament, das Parlament, das zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit berufen ist, das Parlament mit seinen Instrumenten, auf die ich nachher noch näher eingehen werde. Es gibt aber auch andere Einrichtungen, wie die Höchstgerichte: Verwaltungsgerichtshof, Verfassungs


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