Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 61

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sexuelle Orientierung auch in Artikel 7 einfließen zu lassen. Denn Sie wissen, daß es tatsächlich ... (Zwischenruf der Abg. Gatterer. )

Das habe ich auch nicht gesagt, und dieser Zwischenruf kann natürlich nur aus den Reihen der ÖVP kommen, Frau Abgeordnete Gatterer! Das ist mir schon klar. Aber ich nehme an, es handelt sich um einen Hörfehler. Wir sind natürlich nicht der Auffassung, daß es sich bei einer anderen sexuellen Orientierung, bei einer homosexuellen Orientierung um eine Krankheit oder eine Behinderung handelt. Ganz im Gegenteil! Das ist eine andere Lebensform, die (Abg. Großruck: Das ist normal!) durchaus normal ist. Für uns ist das normal.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich zu sehen, daß das auch hier im Hause nicht unumstritten ist. Sie sehen, Herr Abgeordneter, wie notwendig es ist, diese Menschen in unserem Land vor Diskriminierung zu schützen. Und wenn das der Fall ist – sonst hätten wir die Debatten um § 209 Strafgesetzbuch hier im Hause nicht geführt –, und wenn das so Auffassung ist, dann sollten wir eingedenk dessen, daß Diskriminierungen für diese Personen nicht nur im Strafrecht, sondern auch im gesellschaftlichen Leben existieren, eine solche Bestimmung in Artikel 7 mithineinnehmen, und zwar als ein politisches Bekenntnis, das Sie in anderem Zusammenhang jetzt auch endlich bereit sind, zu setzen.

Der dritte Punkt, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen möchte, ist: Frau Abgeordnete Rauch-Kallat hat richtigerweise gemeint, Integration sei nicht teilbar. Das bezieht sich aber nicht nur auf Personen, die kein Handicap haben, sondern es bezieht sich auch auf Personen, die in unserem Lande leben und zum Beispiel keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Auch da ist Integration nicht teilbar. Und genau diesen Grundsatz, den Sie, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, hier postulieren, durchbrechen Sie bei der Änderung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofshofgesetzes.

Meine Damen und Herren! Was den Verwaltungsgerichtshof angeht, ist es mittlerweile Allgemeinwissen, daß dieser als Höchstgericht seit Jahren überlastet ist. Das hat zwei wesentliche Ursachen, und ich beeile mich hinzuzufügen, daß die Gesetzgebung in diesem Hause nicht ganz unschuldig daran ist:

Die erste Ursache ist, daß es bisher zu keiner Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen gekommen ist, was im Zuge der Bundesstaatsreform geplant war, aber am Veto der Landeshauptleute gescheitert ist, weil man sich über die Finanzierung nicht klarwerden konnte. – Erster Punkt.

Zweiter und wesentlicher Punkt ist – und da nehme ich nochmals Bezug auf Ihren Satz, Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, Integration ist unteilbar –: 60 Prozent der Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof betreffen das Fremdenrecht, und zwar nicht deshalb, weil Fremde in unserem Lande grundsätzlich besonders streitlustige Personen sind, sondern weil sie unter inhumanen Gesetzen zu leiden haben, die die Mehrheit in diesem Hause beschlossen hat und nicht bereit ist zu ändern. – Das ist der zweite wesentliche Grund, warum der Verwaltungsgerichtshof überlastet ist.

Und Sie sagen jetzt ganz einfach, jede Beschwerde, die eingereicht wird, muß mit 2 500 S Bundesstempelmarken versehen werden, und zwar egal, ob sie dann behandelt wird oder nicht. – Es ist natürlich klar, daß jene Personen, die als Fremde zu uns kommen, auf der Flucht sind, kein Geld haben, keine soziale Integration genießen, angefeindet werden, genau dieses Geld nicht haben. Daher ist das keine Möglichkeit, den Verwaltungsgerichtshof unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu entlasten, sondern Sie verweigern vielmehr Personen, die die notwendigen finanziellen Mittel nicht haben, jeglichen Rechtsschutz.

Kurz gefaßt: Rechtsstaat ade! Das ist das, was Sie mit dieser Novelle machen werden. Dazu werden Sie weder heute noch morgen, also überhaupt nicht, von uns Liberalen, solange wir hier in diesem Hause vertreten sind, eine Zustimmung bekommen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.00


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