Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 60

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Staatssekretariat, das auf acht Jahre befristet ist und dann wirksam werden und Bericht legen müßte, diese Anliegen zu verwirklichen.

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist ein Ziel, aber er ist eigentlich nur eine Zwischenetappe, nämlich eine Zwischenetappe auf dem Weg, ihn auch umzusetzen und die entsprechenden Maßnahmen zu forcieren. Die Maßnahmen müssen zum Ziel haben, die Integration behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten: angefangen bei der Frühförderung behinderter Kinder über die Integration in den Kindergarten und in die Schule bis hin zur Integration in den Beruf und in unser soziales Leben, in die Freizeit. Dabei sollten wir nicht vergessen, daß Behinderung und auch Integration nicht teilbar sind. Wir müssen selbst darauf achten, daß nicht eine Gruppe von behinderten Menschen gegen eine andere ausgespielt wird, daß nicht körperlich behinderte, sinnesbehinderte Menschen gegen geistig behinderte Menschen ausgespielt werden.

Damit erhebt sich aber auch gleichzeitig die Frage – und mit dieser möchte ich auch schon schließen –: Was ist denn eigentlich Behinderung, was heißt "behindert sein" eigentlich? Ich möchte im Sinne unserer "Aktion Mensch", die wir von 1989 bis heute überparteilich durchgeführt haben, eine Gegenfrage stellen, die uns alle zum Nachdenken anregen sollte: Was ist denn schon normal? (Beifall bei der ÖVP.)

11.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

11.54

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bei den Vorlagen, um die es heute geht, waren auch noch andere Anträge im Ausschuß in Beratung, die als miterledigt zu gelten haben – so auch einer der Liberalen. Der Antrag, auf den ich mich beziehe, betrifft die Volksanwaltschaft und möchte insbesondere die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft ausweiten. In unserem Vorschlag haben wir gemeint, daß es deshalb sinnvoll wäre, die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft zu erweitern, damit auch ausgegliederte Unternehmen, die es ja in zunehmendem Maße gibt, wie Fonds, Stiftungen und Anstalten, die nach wie vor von Organen des Bundes verwaltet werden, in Zukunft auch der Prüfungskompetenz durch die Volksanwaltschaft unterliegen.

Das ist inhaltlich nicht berücksichtigt worden. Wir haben uns aber nicht davon abbringen lassen, diesen Antrag noch einmal einzubringen, weil wir überzeugt sind, daß die derzeitige Vorgangsweise nicht sinnvoll ist. Durch die zunehmenden Ausgliederungen wird nicht nur das Interpellationsrecht des Parlaments beschränkt, sondern all diese Institutionen fallen auch aus der Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft heraus. Daher zielt unser Antrag darauf ab, diese Prüfungskompetenz in Zukunft zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Aber der Hauptgrund des Antrages ist, daß, wenn es um die Bestellung der Volksanwälte geht – und zwar egal, welchen Geschlechts –, in diesem Haus nur drei Fraktionen – nur drei Fraktionen! – ein Vorschlagsrecht haben. Das ist eine historisch bedingte Situation, die darauf begründet ist, daß es nur drei Fraktionen hier im Hause gab. Aber dies ist heute, da es noch zwei weitere Fraktionen, nämlich die Liberalen und die Grünen, gibt, nicht einzusehen. Daher ist der zweite wesentliche Punkt in diesem Antrag der, daß auch jenen Fraktionen im Haus, die aus historischer Sicht damals noch nicht bei der Gesetzwerdung beteiligt waren, ein Nominierungsrecht für den Gesamtvorschlag zukommen soll. Was dann letztlich dabei dem Vorschlag herauskommt, ist ja ohnehin Sache der Mehrheit des Hauses. Aber es soll wenigstens ein Nominierungsrecht auch für jene Fraktionen geben, die zwar kleiner als die anderen, aber Bestandteil dieses parlamentarischen Systems sind.

Meine Damen und Herren! Wenngleich uns das auch abgeschlagen wurde, stehen wir nicht an, festzuhalten, daß wir die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes aufgrund einer Behinderung in Artikel 7 B-VG für gutheißen. Meine Kollegin Maria Schaffenrath wird noch näher darauf eingehen. Gewundert hat uns in diesem Zusammenhang, daß keine Bereitschaft bestand, die


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