Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 68

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Ich möchte nur auf folgendes hinweisen: Uns muß klar sein, daß diese Verfassungsbestimmung nur eine rein deklaratorische Wirkung hat und daß sich in der Praxis allein durch diese Bestimmung noch nichts ändern wird. Es ist notwendig, daß wir uns das vor Augen halten, sonst würden wir ja den Behinderten mehr oder weniger vorgaukeln, daß sich etwas zu ihren Gunsten verändert hat, was aber in der Praxis gar nicht gegeben ist.

Ich habe daher im Ausschuß angeregt, man solle eine parlamentarische Enquete einberufen, um mit Vertretern der Länder und der Gemeinden darüber zu beraten, wie wir diese Verfassungsbestimmung sozusagen mit Leben erfüllen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie werden mir ja darin recht geben, daß sehr viele Behinderungen und Diskriminierungen auf Gemeindeebene stattfinden. Ich denke dabei an die Gemeinde Wien, die beispielsweise Kinopaläste baut und zuläßt, die für Behinderte nicht erreichbar sind.

Oder – ich habe das schon einmal hier im Plenum zitiert –: Im 19. Bezirk gibt es ein städtisches Bad, in dem Behinderte überhaupt in ein bestimmtes Becken nicht dürfen, auch nicht mit Begleitperson.

Meiner Meinung nach muß man mit den Vertretern der Länder, der Gemeinden und auch des Bundes darüber reden, wie wir diese Verfassungsbestimmung auch wirklich positiv in die Praxis umsetzen können.

Frau Abgeordnete Rauch-Kallat! Ich bin durchaus Ihrer Meinung, daß wir eine übergeordnete Stelle schaffen sollten – die Frau Abgeordnete meint, ein Staatssekretariat für Behindertenfragen, ich finde, es kann zum Beispiel auch ein Ombudsmann sein, aber es muß eine Institution sein, die über Länder- und Gemeindegrenzen hinweg den Behinderten helfen kann, ihre Rechte in die Praxis umzusetzen.

Folgendes möchte ich all jenen von den Regierungsparteien, die sich heute über die Antidiskriminierungsbestimmung freuen, auch noch sagen: Sie dürfen nicht vergessen, daß Sie dafür gestimmt haben beziehungsweise daß es Ihnen zu verdanken ist, daß beispielsweise die Behinderten, die sich in Heimpflege befinden, nur 500 S Taschengeld haben. Wie wollen Sie die Antidiskriminierung durchsetzen, wenn Sie es den Behinderten nicht ermöglichen, finanziell so dazustehen, daß sie am täglichen Leben teilnehmen können? – Ich glaube, auch in diesem Punkt sollten Sie umdenken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider ist Herr Abgeordneter Kostelka nicht hier, aber er hat sich im Ausschuß – das habe ich sehr positiv gefunden – deklariert, nämlich daß er einer der ersten war, die für eine Antidiskriminierungsbestimmung eingetreten sind.

Ich habe ihm hier im Parlament auch schon vorgehalten, daß seine Anträge offensichtlich nicht mit seinem täglichen Leben übereinstimmen. Ich habe ihm vorgehalten, daß er als Präsident des Arbeiterfischereiverbandes in dieser Funktion nicht dafür Sorge getragen hat, daß ein Behinderter nicht diskriminiert wird.

Es gibt dort einen Obmann, der einem Behinderten, einem Mongoloiden, der 20 Jahre lang auf dieses Gelände gegangen ist, von einem Tag auf den anderen verboten hat, wieder dorthin zu gehen. Eingaben an Herrn Präsidenten Kostelka sind leider wirkungslos geblieben. Ich selbst habe mit Herrn Dr. Kostelka gesprochen.

Herr Dr. Kostelka hat hier im Parlament gesagt, es handle sich bei diesem Gebäude, diesem Häuschen nur um ein Häuschen, das für die Aufbewahrung von Gerätschaften diene, und es sei daher sämtlichen Personen, egal, ob behindert oder nichtbehindert, verboten, dieses Gelände zu benützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren – vielleicht können Sie das Herrn Kostelka ausrichten –, ich habe hier einige Fotos (die Rederin zeigt diese einzeln vor) : Das ist der Behinderte, er schaut sicher nicht sehr gefährlich, aggressiv oder sonst irgendwie anders aus; das ist die Hütte des Arbeiterfischereiverbandes, die angeblich nur für Gerätschaften da ist; da sitzen Leute vor der Hütte und unterhalten sich – da darf der Behinderte nicht mehr dabeisein (Abg.


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