Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 69

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Mag. Stadler: Da darf der Behinderte nicht dazu!); hier wird in dieser Hütte ein Faschingsfest gefeiert; da sind zwei Mitglieder des Vereins abgebildet, wie sie in Faschingskleidung in der Hütte sind (Abg. Mag. Stadler: Ist der Kostelka auch dabei?); da sieht man sie alle schön geschürzt, im netten Anzug in der Hütte; da tanzen sie; ein Hund darf sogar hinein in die Hütte (Abg. Mag. Stadler: Aber ein Behinderter nicht, das ist unglaublich!), aber ein behinderter Mensch, der niemanden stört, darf nicht in die Hütte.

Ich glaube, daß gerade jene, die sich als Initiatoren einer solchen Antidiskriminierungsbestimmung bezeichnen – ich finde es gut, daß es solche Leute gibt –, in ihrem eigenen Wirkungskreis dafür sorgen müssen, daß es keine Diskriminierung von Menschen gibt, die nur behindert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Guggenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. (Abg. Mag. Stadler: Jetzt können Sie zum Kostelka Stellung nehmen!)

12.34

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Abgeordneten dieses Hauses werden heute gemeinsam eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zugunsten behinderter Menschen beschließen. In Zukunft wird es im Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes heißen:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Das ist ein sehr wichtiger, bemerkenswerter Beschluß, das ist ein Etappensieg zu dem Ziel, auch behinderten Menschen die volle, gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Und wir Sozialdemokraten freuen uns ganz besonders, einen wesentlichen Teil dazu beigetragen zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Haidlmayr hat schon ausgeführt, wie es dazu gekommen ist: Es ist in erster Linie der ambitionierten, engagierten Arbeit der Initiative "Selbstbestimmtes Leben" (xxx vgl. Sn)zu verdanken – einer ihrer Exponenten, Andreas Oechsner(xxx vgl. Sn), sitzt oben links auf der Galerie –, die 48 000 Unterschriften gesammelt hat.

Wir haben uns letztes Jahr im Oktober im Petitionsausschuß im Rahmen eines Hearings damit befaßt. Es hat dann nacheinander Anträge der SPÖ- und auch der ÖVP-Fraktion in diesem Haus gegeben, und man hat sich innerhalb weniger Monate – ich halte das für ungeheuer bemerkenswert, da ich weiß, wie lange man sonst oft für Gesetzesbeschlüsse braucht – auf eine gemeinsame, von allen Parteien dieses Hauses getragene Formulierung geeinigt. Das ist etwas sehr Erfreuliches und berechtigt uns zu der Hoffnung, daß wir diese Bestimmung, wie Frau Kollegin Partik-Pablé gesagt hat, auch mit konkretem Leben werden erfüllen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß Frau Kollegin Partik-Pablé aber schon widersprechen, denn gerade in den letzten Wochen sind die Probleme der behinderten Menschen sehr oft auf der Tagesordnung gestanden. Wir haben vor wenigen Wochen beispielsweise durch eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes klargestellt, daß in Zukunft der Ungeist, der daraus spricht, daß jemand einem behinderten Menschen den Zutritt in ein öffentliches Lokal verweigert, bestraft werden wird; im Wiederholungsfall kann sogar die Gewerbeberechtigung entzogen werden – vor wenigen Monaten haben wir diesbezüglich mit dem Kollegen Puttinger noch heftige Sträuße in diesem Haus ausgefochten.

Wir führen in diesen Tagen die kostenlose Vignette für behinderte Menschen ein. Der Generaldirektor der Post hat zugesagt, daß an der Telefongrundgebührenbefreiung für behinderte Menschen nicht gerüttelt werden wird. Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereitet gerade wieder eine weitreichende Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz vor.


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