Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 70

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Es war nicht zuletzt dieses Hohe Haus, das auf die Bundesregierung eingewirkt hat, sich dafür einzusetzen, daß in den Maastricht-Nachfolgeverträgen auch auf europäischer Ebene ein Diskriminierungsverbot statuiert wird, und wir haben das mit Erfolg durchgesetzt.

Ich weiß schon: Das Ende der Fahnenstange ist mit dieser Verfassungsänderung sicher nicht erreicht. Wir haben in den letzten Jahren die Lebenssituation behinderter Menschen mit vielen wichtigen Gesetzen maßvoll, gut und wirksam verbessert, aber trotzdem sind sie in einigen Bereichen noch immer Benachteiligungen ausgesetzt. Wir glauben, daß diese Verfassungsänderung ein wichtiger Impuls in Richtung Gleichbehandlung sein wird. Es gibt genügend Erfahrungsberichte aus der Bundesrepublik Deutschland. Dort hat man vor drei Jahren die Verfassung geändert, so wie wir es heute machen, und das hat ganz konkrete Auswirkungen auch auf die Gesetzgebung des Bundes, der Länder und der dortigen Gemeinden gehabt.

Ich darf Ihnen abschließend folgendes sagen – als Tiroler freut mich das ganz gewiß nicht –: Im Begutachtungsverfahren hat eigentlich nur die Tiroler Landesregierung eine negative Stellungnahme abgegeben. Sie hat in ihrer Stellungnahme gesagt: Wer weiß, das könnte ja Auswirkungen auf die Bauordnung, auf die Gewerbeordnung, auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens haben, das könnte ja die Länder und Gemeinden unter Umständen und möglicherweise etwas kosten. – Genau das ist der Punkt: Das wird etwas kosten, das soll etwas kosten.

Wir Sozialdemokraten stehen dafür, daß man diese Verfassungsbestimmung tatsächlich mit Leben erfüllt. Da können Sie uns beim Wort nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr gemeldet. Die Frau Abgeordnete spricht vom Platz aus. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.39

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Guggenberger hat gesagt, daß es im EU-Vertrag eine Nichtdiskriminierungsklausel gibt. Ich berichtige: Im EU-Vertrag, also in den Maastricht-Nachverträgen, gibt es keine Nichtdiskriminierungsklausel, sondern es handelt sich lediglich um eine Kann-Bestimmung – und das ist ein großer Unterschied.

12.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte.

12.40

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch ich und das Liberale Forum halten es selbstverständlich für einen wichtigen Schritt, wenn das Gleichheitsgebot im Artikel 7 der Bundesverfassung durch ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von behinderten Menschen ergänzt wird, weil – das wurde hier schon erwähnt – die Diskriminierung behinderter Menschen im alltäglichen Leben nach wie vor allgegenwärtig ist.

Ich möchte das persönliche Engagement der Generalsekretärin Rauch-Kallat nicht in Abrede stellen, aber es war doch ein harter Kampf, in letzter Konsequenz auch die ÖVP von ihrer ursprünglich doch eher ablehnenden Haltung zu diesem dann sehr deutlich und sehr positiv ausgefallenen Schritt zu bewegen.

Ich möchte mich den Bemerkungen der Kollegin anschließen, daß es in hohem Maße den Behindertenverbänden zu verdanken ist, daß sie mit übergroßem Engagement eine weitere Verzögerung in letzter Konsequenz verhindern konnten. Sie haben in hohem Maße zur Bewußtseinsänderung in diesem Hause beigetragen. Ich habe es persönlich als wertvolle Unterstützung empfunden, an ihren Erfahrungen und Informationen teilhaben zu können. Dafür möchte ich mich auch recht herzlich bedanken.


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