Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 73

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werden, wenn – und das ist der wahre Grund für diese Novelle, da kann kein Gegenargument gebracht werden – der Nationalrat selbst in zweierlei Hinsicht schlechte Arbeit leistet.

Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß die Gesetzgebung ganz schlecht und unzureichend ist und den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht entspricht. Wenn der Nationalrat also diesem Umstand, daß er ganz schlechte Gesetze macht, über die es unglaublich viele Beschwerden gibt, und parallel dazu der zweiten wichtigen Aufgabe, die der Nationalrat und das Parlament haben, nämlich die Vollziehung zu kontrollieren, nicht gerecht wird, dann beschweren sich die Bürger bei den höchsten Gerichten. Und dann heißt es, es gibt eine Flut von Beschwerden. So darf das doch nicht sein! Es muß eine Gebühr in Höhe von 2 500 S eingeführt werden, damit nicht Bagatellfälle zu den Höchstgerichten kommen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten! Sie haben sich damit selbst entlarvt. Was die Christlichsozialen betrifft, muß ich feststellen, daß auch Frau Kollegin Frieser davon gesprochen und diese Maßnahme verteidigt hat. Frau Kollegin Frieser hat diese Gebühr als "fairen Kostenbeitrag" bezeichnet. – Ja, für Millionäre, für Steuerberater, für Rechtsanwälte, für Nationalratsabgeordnete sind 2 500 S wohl fair. Für Leute, für eine Familie oder für ausländische Mitbürger, die zwar über mehr als 5 000 S, 8 000 S oder 9 000 S verfügen, vielleicht über 13 000 S oder 14 000 S, kann die Einbringung einer Beschwerde zu teuer sein, wenn gleich 2 500 S für Barauslagen verlangt werden und pro Beilage 120 S. Dann kann hier überhaupt keine Rede mehr von "fair" sein. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Das ist Rechtsverweigerung, liebe Frau Dr. Mertel! Und Sie als Sozialdemokraten sollten das einbekennen.

Kolleginnen und Kollegen! Beschließen Sie anständige, ordentliche Gesetze! Kontrollieren Sie die Vollziehung! Wenn Sie dies tun, wird der Verwaltungsgerichtshof nicht in einer Flut von Beschwerden untergehen. Das ist es, was uns empört, dem wir nicht zustimmen können. Diese Vorgangsweise wird Schule machen. Haben Sie das jetzt jedes Jahr vor? (Abg. Dr. Mertel: Wir haben eine Prüfungsbehörde, einen Senat vorgeschaltet!) Wie hoch wollen Sie sich selbst hinauflizitieren? – Bis man 10 000 S für die Einbringung einer Beschwerde zu zahlen hat? Machen Sie anständige Gesetze, dann wird es nicht mehr passieren! (Beifall bei den Grünen. )

Zum zweiten, zur Volksanwaltschaft. Das ist wieder so eine Geschichte, bei der ein Bürger, eine Bürgerin die Möglichkeit hat, sich an eine Institution zu wenden. Das kostet nichts. Aber die Volksanwaltschaft ist ja in vielen Fällen von diesem Nationalrat zum Salzamt degradiert worden (Abg. Dr. Fischer: Aber, Frau Stoisits, ich bin entsetzt!) , weil die Volksanwaltschaft sich an Gebietskörperschaften wendet und keine Auskünfte in einer bestimmten Zeit bekommt. Jetzt hat die Koalitionsregierung dies eingesehen, ein Initiativantrag wurde ins Parlament gebracht. Innerhalb von acht Wochen müssen die Gebietskörperschaften Auskunft geben. (Abg. Dr. Mertel: Die Frist kann erstreckt werden!)

Siehe da, wir kommen in den Ausschuß, und die Koalition zieht ihren eigenen Antrag zurück. Die Volksanwaltschaft bleibt das Salzamt, zu dem Sie die Volksanwaltschaft selbst gemacht haben, nämlich als Hilfsorgan des Parlaments. Ich habe den Eindruck, wir nehmen uns nicht mehr ernst, und das auf Kosten der Bürger. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

12.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

12.54

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nachdem sich Kollegin Stoisits so aufgeregt hat, möchte ich in aller Ruhe einige Sätze dazu sagen.

Kollegin Stoisits! Die Art und Weise und der Inhalt mancher Beschwerden an das Höchstgericht sind dergestalt, daß es schon legitim ist, daß man da und dort auch Grenzen zieht. (Abg. Mag. Stoisits: Mit Geld?) Ich glaube, das kann man wirklich einsehen. Man kann auch Rechte exzessiv ausnützen, und es ist legitim, daß der Gesetzgeber sagt: Wir müssen, um diese Institution zu wahren und zu schützen, bestimmte Grenzen einführen. Daher halte ich diese


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