Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 72

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Aufgabe der Politik sollte es sein, von Eingriffen in die persönliche Lebensgestaltung von allen Menschen und insbesondere von Bevormundung behinderter Menschen Abstand zu nehmen und ihnen durch eine klare Rechtsstellung jedenfalls eine echte Gleichstellung zu garantieren. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

12.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag. Frieser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.47

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze zu 784 der Beilagen Stellung nehmen, und zwar zur Frage der Eingabegebühr in Höhe von 2 500 S bei den Höchstgerichten.

Ich für meine Person halte diese Eingabegebühr primär für einen fairen Kostenbeitrag und erst in zweiter Linie für ein Regulativ betreffend die Entlastung dieser obersten Gerichtshöfe. Diese 2 500 S sollen den Beschwerdeführer anregen, die Aussicht seiner Beschwerde zu beurteilen und auch die Frage des Streitwertes. Ich weise daher mit aller Vehemenz die Behauptung zurück, daß diese 2 500 S dem "kleinen Mann" den Zugang zum Recht erschweren. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesen Beilagen wird auch die Bestimmung eingeführt, wonach das Selbstvertretungsrecht den öffentlich Bediensteten entzogen wird. Ich sage ganz offen, ich habe naiv hinterfragt, was es mit dieser Bestimmung eigentlich auf sich hat. Mir wurde mitgeteilt, daß es sich besonders öffentlich Bedienstete, die des Verwaltungsrechtes und des Rechtes an sich sehr kundig sind, zum Sport gemacht haben, unabhängig vom Streitwert und der Aussicht auf Erfolg den Verwaltungsgerichtshof mit Beschwerden zu überfrachten. Somit halte ich in diesem Zusammenhang den Entzug des Selbstvertretungsrechts und die Einführung einer Gebühr in Höhe von 2 500 S durch diese Gesetzesvorlage für besonders gerechtfertigt.

Herr Mag. Barmüller! Zum Abschluß noch kurz zu Ihrem Antrag betreffend die Volksanwaltschaft. Ich hätte diesem Antrag halben Herzens die Zustimmung verweigert, oder – anders herum gesagt – ich hätte ihm gerne halben Herzens zugestimmt. Ich unterstelle Ihnen jetzt, daß es Ihnen bei diesem Antrag in erster Linie darum gegangen ist, ein Bestellungsrecht zu erwirken (Abg. Mag. Barmüller: Nominierung!) , und nur in zweiter Linie darum, den Tätigkeitsbereich der Volksanwaltschaft zu erweitern. In diesem Punkt, Herr Mag. Barmüller, stimme ich Ihnen völlig zu, daß analog zum Rechnungshof der Tätigkeitsbereich der Volksanwaltschaft erweitert werden sollte. (Abg. Mag. Barmüller: Das ist kein Bestellungsrecht! Entscheiden muß der Nationalrat!)

Aber ich wollte Ihnen an sich nur signalisieren, daß Sie in diesem Punkt in der ÖVP sicher Mitstreiter finden werden.

Ich bin ganz Ihrer Meinung, daß wir Anregungen der Volksanwaltschaft in die Gesetzwerdung einfließen lassen sollten, und zwar in verstärkterem Maße als bisher. Was diesen Punkt anlangt, meine ich, daß wir einen Konsens finden werden. Wir von der Volkspartei werden im Herbst diese Materie noch einmal ausführlich und eingehend behandeln, und ich lade Sie – und auch Frau Kollegin Stoisits – herzlich dazu ein, zu versuchen, die Arbeit der Volksanwaltschaft in Hinkunft noch effizienter zu gestalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. )

12.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

12.51

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! "Maßvoll bremsende Funktion" hat es Frau Dr. Mertel genannt, wenn man Rechtsverweigerung betreibt. Ich weiß nicht, in welchem Bereich die SPÖ glaubt, ihrem Anspruch – jetzt benutze ich die Worte –, die "kleinen Leute" zu vertreten, noch gerecht zu


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