Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 97

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Sicherheitsfragen Rücksicht nimmt. Schlußendlich wird die theoretische Fahrprüfung ausgelagert und computerunterstützt durchgeführt.

Die Frage des Wechselkennzeichens hat natürlich auch mich bewegt. Ich habe mich sehr dafür engagiert, muß aber eingestehen, daß die Gegenargumente, nämlich ob es das richtige Signal ist, in Zeiten, in denen über die Pensionshöhe und Gehaltsproblematik bei den Beamten sowie über soziale Zuschüsse diskutiert wird, es jenen, die zusätzlich zum Auto ein Motorrad haben, zu ermöglichen, beide Fahrzeuge nur mit einem Kennzeichen, also deutlich günstiger, in Betrieb zu nehmen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Rossmann. ) Diesen Argumenten muß ich mich beugen und setze darauf, daß wir diese Frage vielleicht im Rahmen einer Steuerreform im Jahr 1999 oder 2000 neuerlich diskutieren können.

Insgesamt handelt es sich, wie Sie sehen, um ein rundes Paket von verwaltungs- und kostensparenden Maßnahmen, welches auch notwendige Änderungen für neue Verkehrsteilnehmer wie etwa Inline-Skater und Maßnahmen zur Förderung der Verkehrssicherheit beinhaltet.

Unser besonderes Interesse gilt der Frage "Alkohol am Steuer". Wir wollen vor allem eine Ausdehnung der 0,1-Promille-Grenze auf alle Berufskraftfahrer und auf Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr.

Hohes Haus! Im Rahmen der Alkoholbekämpfung im Straßenverkehr gilt es bei den Jugendlichen anzusetzen, und ich meine, da finden wir uns alle. Aufgrund der Beschlußfassung dieser Bestimmungen werden Jugendliche fünf Jahre lang keinen Alkohol trinken dürfen, wenn sie Auto fahren. Dadurch werden die Verhaltensmuster geändert, und wir hoffen, daß diese dann ein ganzes Leben beibehalten werden.

Die Regierungsparteien haben sich auch darauf verständigt, daß sie bei höherer Alkoholisierung besonders strikte Maßnahmen setzen: bei 1,2 Promille Sofortentzug des Führerscheins für drei Monate und 12 000 S Strafe, bei 1,6 Promille Sofortentzug des Führerscheins für vier Monate und 16 000 S Strafe. – Ich denke daher, meine Damen und Herren, daß man nicht davon sprechen kann, daß da verantwortungslos gehandelt wird, wie das Kollege Rosenstingl gemeint hat. Im Gegenteil: Gerade bei jenen Fahrzeuglenkern, die mit einem erhöhten Promillewert unterwegs sind, wollen wir ein sehr deutliches Signal setzen.

In der Fassung des Ausschußberichtes bleibt die Promillegrenze bei 0,8 Promille. Ich habe aus diesem Grund mit Unterstützung meiner Freunde einen Abänderungsantrag auf Einführung von 0,5 Promille eingebracht, über den wir im koalitionsfreien Raum abstimmen werden.

Es handelt sich um ein jahrelanges Anliegen im Dienste der Verkehrssicherheit. Die Wissenschaft sagt uns, meine Damen und Herren, daß ab 0,5 Promille ein deutlicher Wahrnehmungsverlust auftritt. Es kommt zwischen 0,5 und 0,8 Promille zu einer Verdreifachung der Fehler.

Meine Damen und Herren! Wir wissen ganz genau, daß zwischen 0,5 und 0,8 Promille die Konzentrationsfähigkeit ebenfalls massiv abnimmt und daß sich die Risikobereitschaft gewaltig steigert. Darüber hinaus schätzen die Unfallchirurgen und auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit, daß rund 50 Menschenleben durch eine Absenkung auf 0,5 Promille gerettet werden könnten. Wir wissen, daß 25 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Todesfolgen einen Zusammenhang mit Alkohol haben, und wir wissen, daß alkoholisierte Fahrer eine Bedrohung auf der Straße darstellen.

Meine Damen und Herren! Dieser Abänderungsantrag ist keine Alibihandlung, sondern ein sehr ernstgemeinter Antrag. Die Sicherheitsexekutive soll natürlich jederzeit Kontrollen durchführen. In den letzten Jahren hat die Sicherheitsexekutive eine entsprechende Ausrüstung und Ausstattung, beispielsweise mit Alkomaten, bekommen. Über 1 000 Alkomaten sind in den Gendarmerie- und Polizeidienststellen vorhanden, und es gibt überhaupt kein Problem, daß die zuständigen Landessicherheitsdirektionen die notwendigen Planquadrate, die notwendigen Überprüfungen anordnen. Ich bin auch dafür, daß diese Überprüfungen rigoros und permanent geschehen. In diesem Zusammenhang darf ich festhalten, daß bei einem sehr umfangreichen


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