Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 98

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Feldversuch in Graz von mehr als 1 000 Angehaltenen 19 Prozent der Fahrer mehr als 0,5 Promille aufwiesen.

Ich wiederhole noch einmal: Ab 0,5 Promille – das ist unbestritten und auch von Experten bestätigt worden, die dieser Frage keinesfalls euphorisch gegenüberstehen – kommt es zu einer Beeinträchtigung des Fahrers in seinem Verhalten. Das ist schlußendlich die Schlüsselfrage. Daher ist bei 0,5 Promille anzusetzen.

Hohes Haus! Wir haben uns nach einer langen Diskussion für einen abgestuften Kompromiß entschieden, und ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Wir könnten dann über alkoholisierte Fahrzeuglenker mit 0,5 bis 0,8 Promille eine Geldstrafe von 5 000 S verhängen. Es gibt keine sonstigen Maßnahmen.

Meine Damen und Herren! Wir werden mit einem weiteren Antrag auch sicherstellen, daß das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz so abgeändert wird, daß sich auch die Versicherungen der Schadensabgeltung nicht entschlagen können.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie dieser Regelung beipflichten, dann treten Sie einer abgestuften, einer, wie ich meine, vernünftigen Lösung bei und keiner Alibihandlung.

Hohes Haus! Wir wissen aus Umfragen, daß es derzeit bei den Frauen eine fast 80prozentige Zustimmung zu der vorgeschlagenen 0,5-Promille-Regelung gibt und daß auch mehr als 60 Prozent der Männer dieser Regelung zustimmen. Ich meine, wenn die Bevölkerung mehrheitlich für eine solche Regelung ist, dann sollten wir als Abgeordnete auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Motter. )

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich lade Sie alle ein, egal, welcher Fraktion Sie angehören, im Interesse von mehr Verkehrssicherheit und in der gemeinsamen Verfolgung des Zieles, weniger Verkehrstote, weniger Verletzte und weniger volkswirtschaftlichen Schaden im Straßenverkehr zu erreichen, unserem Antrag auf Einführung der 0,5-Promille-Grenze zuzustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und der Abg. Motter. )

14.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Haben Sie jetzt den Antrag eingebracht? (Abg. Parnigoni: Nein!) Dann wird ihn also der nächste Redner einbringen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte.

14.26

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Da die Beratungen über dieses Thema von vielen Anträgen betroffen sind, die im Verkehrsausschuß behandelt wurden, möchte ich jetzt nur einige Punkte aus diesen Gesetzesmaterien herausgreifen. Es ist darin, wie es der Abgeordnete Rosenstingl schon gesagt hat, einiges enthalten, das unterstützenswert ist. Das betrifft vor allem den Abänderungsantrag zur Straßenverkehrsordnung, der, primär betrieben von Herrn Abgeordneten Kukacka, aber letztlich auch mit unterstützt von Herrn Abgeordneten Parnigoni, im Ausschuß noch zu einer Änderung hinsichtlich der Alkoholgrenzen geführt hat und in dem auch festgehalten wurde, daß dann, wenn bei jemandem Suchtgiftgenuß nachgewiesen werden konnte, mit besonderen Strafen vorzugehen ist.

Dieser Antrag glänzt – das muß hier auch gesagt werden – nicht gerade von besonderer Fachkenntnis. Er weist ein ganz massives verfassungsrechtliches Problem auf, und zwar nicht nur eines, sondern sogar mehrere, und ich meine, daß es an der Zeit ist, Herr Abgeordneter Kukacka, daß wir diese Debatte wesentlich sachlicher führen, als dies offenbar bisher der Fall gewesen ist, und uns nicht auf einzelne Punkte konzentrieren, sondern das im Gesamtzusammenhang sehen.

Was das Führerscheinregister angeht, das ich auch kurz ansprechen möchte, ist mir im Ausschuß aufgefallen – auch das ist ein Beleg dafür, wie unsachlich die Diskussion in manchen Be


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