Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 100

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Die Privatisierung von Zulassungsvorgängen im Bereich der Kfz halten wir für positiv, denn das bringt vor allem eine Entlastung für die Verwaltungsbehörden. Wir halten es auch für positiv, daß die regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen von über 3,5 Tonnen in Zukunft nicht mehr nur von der Behörde, sondern auch von Privaten durchgeführt werden darf.

Insgesamt aber halte ich fest: Ein umfassendes Verkehrssicherheitspaket haben Sie mit dieser Vorlage nicht zustande gebracht. Das ist ein Faktum! So fehlt darin auch die Bestimmung betreffend das Fahren mit Licht am Tag. Das hätte in einem Verkehrssicherheitspaket auch enthalten sein müssen.

Nun zu der Frage, die politisch in dieser ganzen Diskussion eigentlich alles überstrahlt, nämlich zu der Frage 0,5 Promille oder 0,8 Promille am Steuer als Grenzwert. Die Meinung im Ausschuß war dahin gehend, daß dieser Grenzwert bei 0,8 Promille bleiben soll, ja daß sogar noch bei darüber liegenden Grenzwerten irgendwelche Signale gegeben werden sollen. Es soll in Zukunft so sein, daß es dann, wenn man mit mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt wird – so die Vorstellungen der ÖVP –, jedenfalls einen Führerscheinentzug für vier Monate geben soll. Dazu sage ich: Es ist keine besondere Leistung, für die Zeit der Ausnüchterung den Führerschein entziehen zu wollen. Es geht nicht darum, Signale über 0,8 Promille zu geben, sondern es geht darum, Signale unter 0,8 Promille zu geben. Doch das wird, meine Damen und Herren, mit dieser Vorlage keineswegs getan.

Wenn Sie sich die einzelnen Untersuchungen ansehen, dann fällt Ihnen sicherlich auf, daß eine Diskussion über Alkoholgrenzwerte ein Gespräch unter Männern ist. Es ist so, daß knapp 4 Prozent derer, die diesen Grenzwert überschreiten, Frauen sind, und daß über 96 Prozent derer, die ihn überschreiten, Männer sind. Es ist also, wenn wir über diese Grenzwerte reden, ein echtes Gespräch unter Männern, und ich hoffe, es kommt dabei Sinnvolleres heraus als bei anderen Gesprächen, die in der letzten Zeit unter Männern geführt worden sind. Denn leider geben bei dieser Diskussion nicht die Sicherheitsaspekte den Ausschlag, sondern schlicht und einfach wirtschaftliche Interessen.

Ich erwähne in diesem Zusammenhang einen Brief des Herrn Präsidenten Maderthaner, der, datiert vom 27. Juni 1997, auch Ihnen allen zugegangen ist. Darin äußert er sich sehr besorgt über den Antrag des Herrn Abgeordneten Parnigoni, das Lenken von Fahrzeugen nur noch mit einem Alkoholgrenzwert von 0,5 Promille zuzulassen. Herr Präsident Maderthaner ersucht, diesem Antrag des Herrn Abgeordneten Parnigoni nicht zuzustimmen und begründet dies wie folgt: Innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich haben sich vor allem die hauptbetroffenen Branchen, nämlich die Tourismusbetriebe, der Lebensmittelhandel sowie die gewerblichen und industriellen Hersteller von alkoholischen Getränken, nachdrücklich gegen eine Absenkung der geltenden Promillegrenzwerte ausgesprochen. – No na net, möchte man da hinzufügen, daß die Herrschaften, die das verkaufen, natürlich nicht haben wollen, daß wir hier folgendes klarlegen: Wenn Sie Alkohol trinken, dann tun Sie es, genießen Sie es, aber setzen Sie sich nicht hinter das Steuer im Auto! Und wenn Sie hinter dem Steuer im Auto sitzen wollen, dann trinken Sie vorher keinen Alkohol! – Das ist es, was wir signalisieren müssen! (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Krammer. )

Ich gehe also nicht fehl in der Annahme, daß das, was Herr Präsident Maderthaner in dem obgenannten Brief ausführt, zumindest aus verkehrssicherheitstechnischen Aspekten nicht zielführend sein kann. Ich möchte nicht all jene Argumente wiederholen, die wir bei der Enquete, die wir hier im Hohen Hause auf Betreiben der ÖVP hatten – Gott sei Dank –, mehrfach hören konnten und die jeder auch nachlesen kann, ich will aber sehr wohl sagen, was dabei ganz klar herausgekommen ist: Es darf nicht so sein, daß die Leute bis zu einem Grenzwert, weder 0,5 noch 0,8 Promille, hintrinken, sondern es muß klargelegt werden, daß der, der Alkohol getrunken hat, danach nicht Auto fahren darf.

Es geht darum, meine Damen und Herren, daß es da um eine Minderheit von Personen geht, die im Straßenverkehr ein Risiko für die überwiegende Zahl der anderen, sich gesetzeskonform verhaltenden Fahrzeuglenker darstellen. Ich verstehe nicht, daß bei anderer Gelegenheit – und ich möchte nur das Spannungsverhältnis aufzeigen – immer wieder vom Opferschutz geredet


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