Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 130

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weiterhin steigend. Sie wollen diese auch in die Versicherungspflicht mit einbeziehen. Sie leisten ganz geringe Beiträge, aber die Mindestpension müssen sie ja trotzdem erhalten. – Wie Sie diese Quadratur des Kreises schaffen wollen, das frage ich mich.

Von einer Reform kann überhaupt keine Rede sein. In der "Pressestunde" am Sonntag hat der sozialistische Zentralsekretär erklärt, an den unterschiedlichen Pensionssystemen und den 28 Sozialversicherungsanstalten wolle man eigentlich nichts ändern. – Das ist schon klar; da sitzen die Privilegierten drinnen, die die Wählerschaft der SPÖ darstellen.

Wir fordern schon seit langem, daß die Privilegien, die Pensionsrücklagen in der Oesterreichischen Nationalbank, diese 23 Milliarden, die dort gehortet werden, aufgelöst werden, damit sie zur Finanzierung der österreichischen Pensionen beitragen. Schön langsam kommt auch die Bundesregierung darauf, daß das vernünftig wäre, aber früher sind wir dafür geprügelt worden. Anstatt in diesen Privilegiendschungel einzugreifen, beglückt man jetzt die Zwangsversicherten. Ich kann nur eines sagen: Wir brauchen in Österreich eine Gesamtreform des Steuer- und Pensionssystems. Anders wird es nicht gehen.

Kollege Öllinger hat vorhin gesagt, alle fünf Parteien seien vor der Wahl der Meinung gewesen, daß es zu einer Harmonisierung kommen müsse. Das haben alle beteuert. Ich habe für meine Fraktion in sämtlichen Aussendungen klargemacht, daß wir selbstverständlich zu einer Grundversorgung der ersten Säule stehen, die absichern muß, daß in Österreich jemand, der ein Familieneinkommen unter 25 000 S netto hat, sein Pensionseinkommen natürlich über die staatliche Vorsorgen bekommen muß. Wir propagieren aber auch nicht erst seit gestern, sondern schon seit dem Jahre 1985 das Drei-Säulen-Modell, wonach diese Grundvorsorge auch in Verfassungsrang erhoben werden soll und außerdem die betriebliche Vorsorge stattfindet. Die betriebliche Vorsorge kann nur über die Betriebe finanziert werden, aber man könnte darüber sprechen, die Abfertigungsansprüche in eine betriebliche Vorsorge umzuwandeln. Die dritte Säule können sich aber nur jene leisten, die ein Familieneinkommen über 25 000 S netto haben.

Im Prinzip braucht man in den Sozialversicherungsanstalten überhaupt nur eine Pensionsversicherung für alle, eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung. Wenn ich mir die Diskussion darüber anhöre, daß die Postler in den Sonderruhestand geschickt und mit 55 Jahren in Pension gehen sollten, muß ich sagen: Na selbstverständlich! Ich bin überhaupt dafür, daß jeder Mensch mit dem 55. Lebensjahr in Pension gehen dürfen soll, wenn er mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht hat. Denn nur eine Koppelung von Versicherungsjahren und Lebensjahren macht Sinn. Wenn jemand mit dem 14. oder 15. Lebensjahr ins Erwerbsleben eingetreten ist, seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und schwer gearbeitet hat – am Bau, am Hochofen oder sonst irgendwo –, 35 Versicherungsjahre erreicht hat und 55 Jahre alt ist, so müßte er auch in Pension gehen dürfen. Es wird aber darüber diskutiert, das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Wie soll ein 65jähriger auf ein Gerüst steigen? Das ist für ihn nicht mehr tragbar.

Ich glaube, daß die Reform bei den Sozialversicherungsanstalten begonnen werden sollte, denn diese erhalten die Rosinen aus dem österreichischen System, nämlich die Abfertigung aus dem ASVG und die Beamtenpension, nämlich 80 Prozent des Letztbezuges. Von seiten der Bundesregierung wird, weil sie einfach zu wenig Geld für das Budget hat, gesagt, es werde kein drittes Sparpaket geben, nur ein paar einnahmenseitige Maßnahmen. Wenn aber die Stempelgebühr um 50 Prozent angehoben wird, was machen dann die armen Pensionisten in Österreich oder die Bezieher niedriger Einkommen, die für geringfügige Einnahmen der Sozialversicherungsanstalten herhalten müssen? Die Bausparprämie, die im Prinzip das Sparbuch für die Bezieher niedriger Einkommen ist, soll gekürzt werden, die Freibeträge hat man verschoben, das trifft ebenfalls die Bezieher kleiner Einkommen, und die Höchstbemessungsgrundlage will man hinaufschrauben! Das Arbeitslosengeld, das Karenzgeld und das Pflegegeld werden eingefroren. – Das alles sind Belastungen, die die Österreicher treffen. Das trifft Personen mit kleinen und mittleren Einkommen, aber nicht die Reichen in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

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