Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 131

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. – Bitte.

16.35

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Kollege Ofner hat in seiner Einleitung sehr eingehend die Leistungen der älteren Generation beschrieben, die sie für Österreich erbracht hat. Wir sollten nur nicht so tun, als ob irgend jemand in diesem Hohen Haus einen Monopolanspruch darauf hätte, dieser älteren Generation mit Respekt und Anstand zu begegnen. Den hat niemand.

Wir sollten davon ausgehen, daß wir alle das Ziel haben, daß jene Personen, die ein Leben lang gearbeitet haben, daß jene Personen, die Österreich aufgebaut und auch die Pensionen für die Eltern- und Großelterngeneration bezahlt haben, selbstverständlich ein Anrecht darauf haben, daß ihre Altersversorgung – und zwar nach dem Vertrauensgrundsatz unserer Verfassung – gesichert ist und daß die Anpassung ihrer Pensionen längerfristig auf dem Niveau erfolgt, das sich durch die allgemeine Wohlstands-, Lebensstandard- und Lohnsteigerung ergibt. Es geht uns aber auch darum, daß die jetzt Jüngeren und die 30- und 40jährigen einer sicheren Zukunft entgegenblicken können und auch deren Altersversorgung gesichert ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf dieses Ziel können wir feststellen, daß wir ein sehr leistungsfähiges Pensionssystem anbieten. Die Leistungsfähigkeit dieses Systems können wir vor allem dann beurteilen, wenn wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit machen. Die letzten zehn Jahre haben folgendes ergeben:

Erstens: Die Steigerung aufgrund der Pensionsanpassung hat 38 Prozent betragen, die Kaufkraftsteigerung 24 Prozent. Es gab also eine über die Preissteigerung hinausgehende Steigerung der Pensionsanpassung.

Zweitens: Die Steigerung für Ausgleichszulagenbezieher betrug in diesen zehn Jahren 69 Prozent.

Drittens: Die Höhe der Direktpensionen ist im Durchschnitt um 55 Prozent gestiegen, die der durchschnittlichen Einkommen um 52 Prozent. Noch dazu ist die Anzahl der Pensionen um 14 Prozent von 1,6 Millionen Beziehern auf 1,8 Millionen Bezieher gestiegen. Es war dies eine hervorragende Leistung unseres Systems. Die österreichischen Pensionisten können sich darauf verlassen, daß jene, die dieses System geschaffen haben, die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten auch in Zukunft nicht im Stich lassen werden. (Abg. Dr. Ofner: Applaus!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Punkt ist die verfassungsrechtliche Absicherung. Es muß doch allen klar sein, daß ein Pensionssystem nur dann sicher ist, wenn die ökonomische Basis paßt. Ein Pensionssicherungssystem wird dann passen, wenn die Steigerung der Beschäftigung, der Einkommen, der wirtschaftlichen Prosperität paßt. Sie wird dann nicht gut sein, weder im Kapitaldeckungsverfahren noch im Umlagensystem, wenn diese wirtschaftliche Prosperität fehlt. Daher ist das eine der Wurzeln unseres Systems und eine der Voraussetzungen dafür, daß das Umlagensystem und das Kapitalstocksystem funktionieren können.

Zum FPÖ-System, ohne es schlechtmachen zu wollen: Wenn man darauf abstellt, daß man im wesentlichen neben einer Grundpension ein Kapitalstocksystem finanzieren muß, dann kann das nicht verfassungsrechtlich abgesichert sein, weil natürlich jedes derartige System davon berechnet wird, was eingezahlt wird und was sich durch die Verzinsung ergibt. (Abg. Mag. Stadler: Der Grundstock!) Ja, ja, der Grundstock schon, aber Sie bauen ja im wesentlichen auf diese zweite Säule auf. Der Grundstock ist natürlich in allen Pensionssystemen gesichert. (Abg. Mag. Stadler: Professor Rürup sagt, ohne Kapitaldeckungskomponente kann nichts gehen!)


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