Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 155

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positiv zu verändern, daß die Exekutive auch aufgrund ihrer Personalsituation die Möglichkeit hat, eine noch intensiviertere Verkehrsüberwachung durchzuführen.

Wir stellen deshalb den Antrag, daß bei den Strafgeldeinnahmen, die sich in Österreich auf rund 1,8 Milliarden Schilling pro Jahr belaufen – das ist ein europaweites Unikum – und nur zu 20 Prozent für die Verkehrsüberwachung eingesetzt werden, zu 80 Prozent fließen sie in den Straßenbau, ein größerer Schlüssel für mehr Verkehrskontrolle, für mehr Verkehrsüberwachung eingesetzt wird. Unser Vorschlag ist es, von derzeit 20 Prozent Zweckbindung auf 50 Prozent zu gehen. Das würde in diesem Zusammenhang bedeuten, daß bei einer 50prozentigen Zweckbindung pro Jahr rund 500 Millionen Schilling mehr für die Exekutive, für mehr Personal in der Exekutive anfallen würden.

Ich glaube, damit wäre auch den Einwänden, die Kollege Lafer im Verkehrsausschuß formuliert hat, absolut Rechnung getragen. Dann würde man eine intensivierte Verkehrsüberwachung, die derzeit nur punktuell möglich ist, auch flächendeckender realisieren können. Ich möchte diesen Antrag deswegen gleich einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anschober, Freunde und Freundinnen betreffend Erhöhung der Zweckbindung der Strafgeldeinnahmen für die Verkehrsüberwachung von 20 Prozent auf 50 Prozent

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (713 d. B.), Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle), in der Fassung des Berichtes des Verkehrsausschusses (823 d. B.) wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 53 wird eingefügt 53a.

In § 100 Abs. 10 wird 20 v.H. ersetzt durch 50 v.H.

*****

Unter dem Strich würde das, wie gesagt, pro Jahr exakt 540 Millionen Schilling zusätzlich für die Exekutive im Bereich der Verkehrskontrolle, der Verkehrsüberwachung bedeuten.

Ich lade vor allem jene Mandatare und Mandatarinnen, die durchaus zu Recht argumentiert haben, eine Promille-Reduktion als Einzelmaßnahme sei ihnen zuwenig, dazu ein, diesen Antrag auf jeden Fall zu unterstützen. Wir können ihn auch gerne nochmals auf einer breiteren Ebene einbringen, wenn es ein Problem damit gibt, einen Antrag der Grünen zu unterstützen. Ich glaube aber, das wäre ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung. (Abg. Dr. Pumberger: Was ist mit der Drogenkontrolle?) Selbstverständlich, absolut korrekt, absolut wichtig. Aber ich sage Ihnen zur Drogenkontrolle folgendes: Wenn Sie mir in dieser Debatte erklären können, wie die Drogenkontrolle tatsächlich im Detail geschehen, funktionieren kann, da es eben keine Atemluftkontrolle gibt, Harntests auf Österreichs Straßen wahrscheinlich ein bißchen schwierig zu nehmen sind – zumindest im Einzelfall mit einer dazugehörigen rigorosen Überwachung, weil es ja auch passieren könnte, daß Fläschchen getauscht werden, das kennt man ja von Dopingdrogen et cetera –, dann denke ich sehr, sehr gerne über den Antrag, der im Verkehrsausschuß auch von Ihrer Fraktion gestellt wurde, nach.

Ich sehe dabei ein massives Kontrollproblem, und nur ein Gesetz für den allseits bekannten "Hugo" vorzulegen ... (Abg. Dr. Fuhrmann: Sie reden ja von effektiver Kontrolle!) Eben. – Deswegen erwarte ich mir, daß effektive Kontrollen tatsächlich ermöglicht werden, indem dieser Abänderungsantrag von den Kollegen und Kolleginnen der Freiheitlichen – genauso wie von denen der Volkspartei – unterstützt wird. – Das zum ersten Teil.


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