Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 156

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Teil, zum gesamten Verkehrspaket: Die gesamte StVO-Novelle ist meiner Überzeugung nach in ihrem derzeitigen Zustand höchst unbefriedigend. Ich halte dieses sogenannte Verkehrssicherheitspaket in Wirklichkeit für ein Verkehrsun sicherheitspaket. Ich kann mich nur vollinhaltlich den Argumentationen und Warnungen unter anderem des Kuratoriums für Verkehrssicherheit anschließen, das eindeutig belegt hat, daß diese Liberalisierungsschritte – Senkung des Alters im Führerscheinbereich, Möglichkeiten zur Herabsetzung des Mindestalters für das Mopedfahren et cetera – eine Zunahme der Zahl von Verkehrsunfällen und Verkehrstoten und keine Verringerung bedeuten würden. Das sind eindeutig Schritte in die falsche Richtung.

Wir haben deswegen auch jene Punkte in die Debatte eingebracht, die noch der Vorgänger des heutigen Verkehrsministers, Verkehrsminister Scholten – ich schätze vor zirka einem Jahr –, als Verkehrssicherheitspaket vorgeschlagen hatte. Neben der Promille-Reduktion war das die Einführung des sogenannten Punkteführerscheins und des Großversuchs "Fahren mit Licht am Tag". Beides sind meiner Ansicht nach sinnvolle, effiziente Maßnahmen, vor allem der Punkteführerschein, der dort, wo er realisiert wurde, im Ausland, ein erfolgreiches Modell darstellt, ein Modell, das einen pädagogischen Anreiz inkludiert. Ein Verkehrsdelikt, einen sogenannten Verkehrssündenfall, kann jeder, jeder Mandatar, genauso ich und wahrscheinlich selbst der Chef des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, begehen.

Aber es geht um die erzieherische Wirkung: Einem betroffenen Autofahrer oder einer betroffenen Autofahrerin muß klar sein, daß er/sie sich derartige Sündenfälle nur in beschränktem Umfang leisten kann, weil es sonst zu Sanktionen kommt, für die stufenweise Regelungen vorgesehen sind. Entscheidend ist für mich dabei – insbesondere im Häufungsfall – die psychologische Betreuung. Derartige Verhaltensweisen haben meistens Wurzeln und Ursachen, die man behandeln und an denen man einhaken kann. Dabei leistet die begleitende Verkehrssicherheitserziehung jetzt schon sehr gute Arbeit.

Auch zur Frage Punkteführerschein werden wir heute einen Antrag einbringen; sie steht ja unter diesem Tagesordnungspunkt bereits zur Debatte. Ich bin sehr traurig darüber, daß der Punkteführerschein im Koalitionsbereich bisher durch den Rost gefallen ist. Das Argument, daß seine Verwirklichung derzeit verwaltungstechnisch nicht möglich sei, scheint mir eine Ausrede zu sein. Dabei ist interessant, daß ausgerechnet jene Parteien, die im Hinblick auf Lauschangriff und Rasterfahndung kaum Bedenken haben und möglichst rasch deren Einführung durchsetzen wollen, im Fall des Punkteführerscheins datenschutzrechtliche Probleme und Verwaltungsprobleme als Argumente vorschieben, um dessen Einführung zu verhindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht ist ein wesentliches Anliegen sowie Gegenstand eines Antrags der Grünen, der heute mit zur Debatte steht. Im Wiener Gemeinderat wurde dies mit Zustimmung von vier Parteien bereits früher beantragt. Nicht ganz zu Unrecht hat der Herr Verkehrsminister im Ausschuß argumentiert, daß es der Stadt Wien selbstverständlich freistehe, diese Aufhebung im Verordnungsweg zu erlassen. Mittlerweile hat er den Dialog mit den Kolleginnen und Kollegen in Wien aufgenommen. Es wäre ein viel einfacheres und unproblematischeres Vorgehen, die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht per Bundesgesetz zu verwirklichen und damit einen Schritt in die richtige Richtung zu tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben diesem Verkehrssicherheitspaket der 20. StVO-Novelle steht heute als Alternative ein Verkehrssicherheitspaket der Grünen, bestehend aus verschiedenen Anträgen, mit zur Diskussion. Der Bogen spannt sich von verbesserten und verstärkten Verkehrskontrollen über die Einführung des Punkteführerscheins bis hin zur von uns beantragten Aufhebung der Radwegebenützungspflicht.

Abschließend möchte ich dringend an Sie appellieren, bei der Abstimmung über 0,5 oder 0,8 Promille nicht an Parteitaktik zu denken und auch nicht daran, welches Bild irgendeine Lobby von Ihnen und von uns allen hat, sondern frei nach dem eigenen Gewissen zu entscheiden!

Zuletzt ein kurzes Zitat aus einem Schreiben der "Aktionsgemeinschaft gegen Alkohol am Steuer", das auch Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, erhalten haben: "Sie haben


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