Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 157

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viele Gesetze zu beschließen, aber nur in ganz seltenen Fällen ist der kausale Zusammenhang: Leben retten oder Leben vernichten, so klar. Außerdem handelt es sich um ein Gesetz, das nicht nur eine bestimmte Gruppe betrifft, sondern alle Österreicher – keiner ist vor der Begegnung mit einem alkoholisierten Fahrzeuglenker gefeit. Noch ist es früh genug, die einzig richtige Entscheidung zu treffen." – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Anschober! Sie haben Ihren zweiten Antrag nicht verlesen, jenen über die Aufhebung der Radwegebenützungspflicht. Ist das klar? Er ist nicht verlesen. (Abg. Anschober: Der Antrag wird später verlesen!) – Gut.

Der erste von Abgeordnetem Anschober vorgetragene Abänderungsantrag betreffend die Erhöhung der Zweckwidmung der Strafgeldeinnahmen für die Verkehrsüberwachung von 20 Prozent auf 50 Prozent ist geschäftsordnungsmäßig ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Edler. – Bitte.

18.35

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein sicherlich sehr großes Verkehrssicherheitspaket und werden auch die notwendigen Beschlüsse fassen.

Meine Damen und Herren! Zuerst kurz zur 0,5-Promille-Problematik: Ich bedauere es persönlich sehr, daß wir in der Koalition keine Einigung erzielen konnten. Kollege Anschober hat das bereits erwähnt. Leider war dieses Ziel nicht erreichbar. Ich gebe zu, daß es auch in meiner Fraktion einige wenige Kollegen gibt, die das auch noch hinterfragen. Ich bedauere es auch, daß wir, obwohl das im Sinne der Verkehrssicherheit gewesen wäre, nicht weiter über den Punkteführerschein verhandelt haben.

Meine Damen und Herren! Wenn wir von Verkehrssicherheit sprechen, dann müssen wir die Ursachen der Verkehrsunsicherheit ansprechen und erforschen. Allgemein ist dabei das Alkohol-Problem angesprochen, und ich glaube, daß wir uns darüber einig sind, daß der Alkohol eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit ist.

Wegen ihrer Unüberlegtheit können aber auch junge Menschen manchmal eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Ein wesentlicher positiver Beitrag gegen diese Gefahr ist der Probeführerschein. Das ist uns in den letzten Wochen in verschiedenen Aussagen und Expertisen bewiesen worden.

Nun möchte ich einen Bereich ansprechen, der heute noch nicht zur Diskussion gestellt worden ist. Vom KFG ist auch der LKW-Bereich betroffen. Der LKW, und besonders der Schwer-LKW ist, vor allem was Unfallhäufigkeit und Unsicherheit im Verkehr betrifft, eine große Gefahr. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Freie Fahrt ...!)

Es ist jetzt meine Aufgabe, namens meiner Fraktion zur 19. Novelle zum KFG 1967 Stellung zu nehmen. In bezug auf § 4 geht es um die Anpassung an die EU-Richtlinie 96/53/EG betreffend Ausmaße und Gewichte für Kraftwagen und Anhänger.

Meine Damen und Herren! Das betrifft vor allem jene Staaten, die mit der EU ein entsprechendes Verkehrsabkommen abgeschlossen haben. Persönlich möchte ich kritisch hinzufügen, daß wir dadurch mehr Schwerverkehr anziehen und stärker belastet werden. Deshalb richte ich an unseren Bundesminister Herrn Dr. Caspar Einem, der in Brüssel schon einige Male vorpreschend aktiv war, die Bitte, weiter darauf hinzuarbeiten, daß wir den Transitverkehr zurückdrängen und ein Umdenken einleiten. Das heißt, es muß Chancengleichheit und Kostenwahrheit hergestellt werden, damit die Schiene auch eine Chance hat.

Herr Kollege Peter und andere haben gestern auch über diese Belastung gesprochen. Ich glaube, wir haben eine schöne Landschaft und eine schöne Heimat zu verteidigen. Wir leben vom Tourismus, das müssen wir dabei mit in Betracht ziehen. Meine Damen und Herren! Ich


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