Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 182

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

duktion von 0,8 auf 0,5 Promille vermieden werden könnten. Ich stimme zu, daß mit jedem Todesfall unermeßliches Leid bei den Hinterbliebenen und Invaliden entsteht. Ich stimme aber nicht zu, wie hier und andernorts mit Zahlen manipuliert und umgegangen wird. (Abg. Öllinger: Machen Sie keinen Lobbyismus! Das ist purer Lobbyismus!)

7 Prozent der Unfälle passieren im Zusammenhang mit Alkoholisierung, das sind von 56 000 Unfällen 4 000. 96 Prozent der alkoholbedingten Unfälle, das wissen Sie, passieren im Bereich über 0,8 Promille. Es bleiben also nur 4 Prozent der Unfälle übrig – insgesamt sind zirka 80 Personen betroffen –, und jeder 56. endet mit einem Todesfall. (Abg. Ing. Langthaler: Ja und? Das ist genug!) Das möchte ich schon sagen: Jeder einzelne Todesfall ist einer zu viel, dazu stehe ich. Aber (Abg. Dr. Stippel: 80 sind genug! – Abg. Ing. Langthaler: Hauptsache, Sie machen Ihr Geschäft!)  – hören Sie bitte zu! – der Gesetzgeber hat Grenzen festzulegen, ansonsten dürfte es – das ist Ihre Konsequenz – nur 0,0 Promille oder null Stundenkilometer geben, denn 47 Prozent der Unfälle passieren bei Höchstgeschwindigkeiten und nur 0,3 Prozent davon im Zusammenhang mit Alkohol! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem ist nicht der verantwortungsvoll trinkende Fahrer, sondern der fahrende Trinker. Erlauben Sie mir jedoch, zum Legen jener Latte, zur politischen Entscheidung, zu der wir verpflichtet sind, Stellung zu nehmen.

Nach den bei jedem Kulturvolk geltenden Rechtsgrundsätzen sollte es verboten und strafbar sein, etwas zu tun oder zu unterlassen, von dem jedem vernünftigen Menschen einsichtig ist, daß es eine Gefahr für Leib und Leben, für Gesundheit oder für körperliche Sicherheit von anderen Menschen bedeuten kann. Demnach dürfte es grundsätzlich keinen Bahnverkehr, keinen Luftverkehr, keinen Autoverkehr geben. Was macht da der Gesetzgeber? Wozu ist der Gesetzgeber aufgerufen? – Er wägt ab zwischen den vertretbaren Sicherheitsbedürfnissen des einzelnen einerseits und der Situation der Gesellschaft, der Wirtschaft und der damit verbundenen Risken auf der anderen Seite.

Dementsprechend, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir heute auch im Zusammenhang mit der Konsumation von Alkohol im Straßenverkehr zu handeln und vorzugehen. Es ist nun Aufgabe des Gesetzgebers, eine Grenze festzulegen, ab welcher auf jeden Fall eine Beeinträchtigung angenommen werden kann. Nur muß sich diese Grenze an Erfahrungswerten orientieren und darf nicht von Emotion bestimmt sein. Um diese Grenze zu bestimmen, ist es notwendig, objektiv, parteilos, vorurteilsfrei und unbeeinflußt zu urteilen und die Entscheidung entsprechend den Fakten zu treffen.

Ich stimme selbstverständlich mit der Ansicht des Herrn Bundesministers Einem überein, der meint, wer ein wirklicher Mann ist, der hat es nicht notwendig, zu trinken und dann zu fahren. Aber vermeiden wir es doch um Gottes Willen, täglich 80 000 Autofahrer, die im Bereich von 0,5 und 0,8 Promille unterwegs sind und sicher nicht zur Kategorie der Trinker gehören, zu kriminalisieren! Wie kommen diese 80 000 Menschen dazu? Ersparen Sie uns in Zukunft eine Verfolgungsjagd im Verhalten! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Guggenberger: Das war eine richtige Peinlichkeit!)

20.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Barmüller gemeldet. – Bitte.

20.18

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Meine tatsächliche Berichtigung bezieht auf Herrn Abgeordneten König.

Herr Abgeordneter König! Sie haben behauptet, es gebe keine wissenschaftlichen Daten, die nachweisen, daß es im Zusammenhang mit Alkoholkonsum zu Beeinträchtigungen kommt, die letztlich zu Unfällen führen. Ich verweise Sie auf das Protokoll der Enquete, die am Dienstag, dem 15. Oktober 1996, stattgefunden hat und von Ihrer Fraktion initiiert worden ist, mit dem Titel


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite