Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 218

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Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 825 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Z 4 und Z 6 eingebracht.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages der Abgeordneten Parnigoni und Mag. Kukacka und Genossen abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, möge dies durch ein Zeichen kundtun. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen betreffend Zukunft der Post und ihres Personals.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

12. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (741 der Beilagen): Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 (BGzLV 1997) (787 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (758 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (788 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen die Debatte mit einer Wortmeldung des Abgeordneten Sigl. Redezeit: 4 Minuten. (Abg. Dr. Fekter: 3 Minuten genügen auch!) – Bitte.

0.19

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Durch die Liberalisierung des europäischen Flugverkehrs seit 1987 mußten in den vergangenen Jahren schon zahlreiche legistische Änderungen in unserem innerstaatlichen Recht beschlossen werden.

Die Liberalisierungsschritte im europäischen Luftverkehr sind im Gegensatz zu den USA, wo es drastische Konsequenzen gab, allmählich und reibungslos vollzogen worden. So gab es in Europa weder dramatische Unternehmensauflösungen bei großen Luftfahrtunternehmungen noch spektakuläre Preisschwankungen.

Durch die seit 1. April 1997 im Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen des dritten und letzten Liberalisierungspaktes hat sich nun auch die luftverkehrspolitische Situation Österreichs entscheidend geändert. Bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Staaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum haben weitgehend ihre Bedeutung verloren. (Abg. Tichy-Schreder  – da ein Handy läutet –: Wer ruft an? Der Clinton? – Abg. Mag. Stadler: Oh, là, là,


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