Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 238

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Die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z 5 § 15 Abs. 3 und 4 bezieht.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse nun sogleich über Z 5 § 15 Abs. 3 und 4 in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Ich bitte Sie im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Dr. Lukesch, Dr. Gredler, Haidlmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z 30 § 75 Abs. 13 und 14 eingebracht.

Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Schließlich komme ich nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Im Falle Ihrer Zustimmung zur dritten Lesung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht in 780 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Die Entschließung ist mehrheitlich angenommen. (E 73.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen betreffend Anwendung "neuer" Kommunikationstechnologien bei der administrativen Abwicklung der Studienbeihilfe.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 781 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst gemäß § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Z 20 vorsieht.


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