Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 239

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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohes Hauses, die dem zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über die Z 20 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte Sie im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls durch die Mehrheit. Abermals stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen betreffend Einführung der Funktion des Vizedekans.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit . Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen betreffend Steuerpflicht von Stipendien und Preisen im Bereich von Wissenschaft und Forschung.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

16. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (743 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung und zum Schutz der Umwelt im Ausland (Umweltförderungsgesetz – UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1996, sowie das Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln (Wasserbautenförderungsgesetz 1985 – WBFG), BGBl. Nr. 148/1985, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 516/1994, geändert werden, und

über den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (III-67 der Beilagen) betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes für den Zeitraum 1. 4. 1993 – 31. 12. 1995 (798 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Wir gelangen nunmehr zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 6 Minuten wird angezeigt.

1.30

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer sich noch an die "Schuhschachtel-Buchhaltung" beim Wasserwirtschaftsfonds


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