Food-Verordnung der EU für nicht ausreichend. Aber auch da macht sich bereits ein Umdenken bemerkbar. Trotzdem kann für uns in Österreich die Lösung nur heißen: Kennzeichnung, und zwar lückenlose Kennzeichnung, eine entsprechende Kontrolle der Einhaltung und natürlich auch die sogenannte Positivkennzeichnung, also eine eindeutige Kennzeichnung jener Artikel, die gentechnikfrei sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich das Importverbot für Genmais und ein eventuell von der Frau Ministerin in Erwägung gezogenes Importverbot für Genraps hier näher erörtern. Ich meine, daß wir dadurch, auch wenn das letztendlich nicht halten sollte, immerhin so etwas wie eine Atempause hätten. Wenn dann die lückenlose Kennzeichnung wirklich geregelt ist, dann sieht das für den österreichischen Konsumenten wesentlich anders aus und dann haben wir wesentlich mehr Sicherheit.
Was den zweiten Punkt des Gentechnik-Volksbegehrens, die Freisetzung genmanipulierter Organismen in Österreich, anbelangt, möchte ich sagen: Man muß schon immer unterscheiden zwischen Freisetzung für Forschung und Aussaat zu kommerziellen Zwecken; ich habe das hier im Hohen Hause bereits mehrmals gesagt. Es sind uns die Risiken und Gefahren solcher Freisetzungsversuche nicht bekannt, und wenn nicht geforscht wird, dann werden wir auch nie feststellen können, welche es gibt. Allerdings können wir mit der strengen Kontrolle noch nicht sehr gut umgehen. Dazu kommt noch, daß es bei den Haftungsbestimmungen in Österreich noch nicht jene Lösung gibt, die wir uns alle wünschen würden.
Den Aufruf der Frau Ministerin Prammer zu freiwilligem Verzicht auf Freisetzungen sehe ich als etwas durchaus Positives, weil ich der Meinung bin, daß wir mit dem, was die große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung möchte, sehr sensibel umgehen müssen. Das muß uns ein Anliegen sein.
Wir müssen aber auch bedenken, daß es eine wirklich große Zahl von Freisetzungen im EU-Raum gibt. Ich denke als Salzburgerin etwa daran, daß nahe unserer Grenze, nämlich in Bayern, Freisetzungsversuche gemacht werden. Ich persönlich kann zwar die Risiken für die Bevölkerung nicht abschätzen, halte es aber für unlauter, daß der Salzburger Landeshauptmann angesichts dieses Umstandes von einer gentechnikfreien Zone Salzburg spricht.
Bei der Argumentation für Freisetzungsversuche wird immer die Ausrede gebraucht, man wolle damit eine Qualitätsverbesserung im Interesse der Verbraucher erzielen. Dazu muß ich sagen: Das halte ich schlichtweg für eine Verfälschung des tatsächlichen Vorgehens. Soviel ich weiß, beschäftigt man sich nämlich nur bei einem Prozent der Freisetzungsversuche mit einer Qualitätsverbesserung.
Vielleicht kann man all dem mit einer verstärkten Förderung des echten biologischen Landbaus begegnen. Aber ich bin da nicht sehr zuversichtlich, wenn ich mir das Vorgehen rund um das Saatgutgesetz anschaue. Darin hätten wir sehr gerne die Kennzeichnungspflicht verankert. Übriggeblieben ist jedoch nur ein Entschließungsantrag, weil uns unser Koalitionspartner da im Regen stehen gelassen hat. (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt. ) Sehr richtig!
Dritter Punkt: Kein Patent auf Leben. – Dieser Forderung kann ich mich vollinhaltlich anschließen. Meiner Meinung nach kann man ohnehin nur Erfindungen patentieren, nicht aber Entdeckungen. Es gibt einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission betreffend rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen und zu diesem Vorschlag bereits 64 Abänderungsanträge. Demnächst findet die Lesung im Europäischen Parlament statt, und dann hat sich der Rat damit zu beschäftigen.
Wir haben anläßlich des Beitrittes zur Europäischen Union für den Hauptausschuß ein Mitspracherecht in sehr wichtigen Gesetzesmaterien ausverhandelt, und ich möchte mich sehr darum bemühen, daß sich der Hauptausschuß mit dieser sogenannten Patentrichtlinie im kommenden Herbst intensiv auseinandersetzt, um den zuständigen Minister dann, mit entsprechenden Aufträgen ausgestattet, in Brüssel zu unterstützen, sodaß er dort wirklich im Interesse der österreichischen Bevölkerung vorgehen kann.