Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 39

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Ein Grund, warum so viele Menschen unterschrieben haben, ist sicherlich die Unsicherheit, sind die schwer abschätzbaren Risken, die der Einsatz der Gentechnik zur Folge hat, und die daraus resultierenden Ängste.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Punkte des Volksbegehrens eingehen.

Dem Verkaufsverbot gentechnisch veränderter Lebensmittel kann ich mich auch als Konsumentensprecherin nicht vorbehaltlos anschließen, denn ich gehe davon aus, daß der mündige Konsument die Wahl haben soll, was er kaufen will. Voraussetzung dafür ist aber die klar ersichtliche und möglichst lückenlose Kennzeichnung aller Produkte, die, und sei es auch nur zum Teil, gentechnisch verändert sind.

Wie wir alle wissen – und das sage ich besonders in Richtung Regierungsparteien –, wurde diese Forderung bereits bei der Beschlußfassung des Gentechnikgesetzes 1994 von allen Parlamentsparteien erhoben. Die Versäumnisse der Bundesregierung auf diesem Gebiet sind eklatant. Es bleibt nur zu hoffen, daß jetzt endlich etwas weitergeht. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Auf den zweiten Punkt des Volksbegehrens, auf die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, möchte ich genauer eingehen. Wie schon erwähnt, wurde von mir bereits im vorigen Frühjahr ein Antrag betreffend die Haftungsregelung für Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Gesundheitsausschuß eingebracht, der aber erst unter dem Druck des Volksbegehrens, nach monatelanger Blockade durch die Regierungsparteien, endlich in einem Unterausschuß des Gesundheitsausschusses behandelt wird. – Noch wird das dort behandelt, denn er ist noch nicht aufgelöst.

Wir fordern mit diesem Antrag ein Moratorium bezüglich der Freisetzung, bis entsprechende Haftungsregelungen in Kraft gesetzt werden. Es muß im Sinne des Verursacherprinzips die Möglichkeit geben, die Verursacher von Schäden, die möglicherweise durch gentechnisch veränderte Organismen auftreten können, auch dafür haftbar zu machen. Sich darauf auszureden, daß man bezüglich der Haftungsfragen auf die EU warten müsse, wie das die Bundesregierung seit langem tut, ist als fahrlässig zu bezeichnen. Immerhin gibt es in Deutschland bereits seit längerem ein solches Haftungsrecht, und auch in Österreich liegen seit Jahren zwei Entwürfe, die man schon lange umsetzen hätte können, im Justizministerium vor.

Frau Ministerin! Ich hoffe nun, daß, wie angekündigt, im Herbst ein Gesetzentwurf vorgelegt wird.

Zum dritten und letzten Punkt des Volksbegehrens, der Patentierung von Lebewesen, möchte ich nur kurz festhalten, daß meine Klubkollegen und ich uns hier dem Volksbegehren anschließen. Es bedarf dazu noch einer grundlegenden Diskussion über die ethischen Grundlagen einer Patentierung. Im übrigen folgen wir damit der Argumentation der EU und auch aller – ich glaube zumindest, daß es noch so ist – Parlamentsparteien hier im Hohen Haus.

Meine Damen und Herren! Das Gentechnik-Volksbegehren war insgesamt gesehen eine meiner Meinung nach notwendige und gerechtfertigte Initiative. Es gibt uns die Gelegenheit, die Bevölkerung zu informieren und eine breite Diskussion zu führen. Es liegt jetzt vor allem an uns und an der Bundesregierung, etwas daraus zu machen.

Die Opposition hat nach mühsamen Verhandlungen endlich erreicht, daß alle zuständigen Ausschüsse zusammenarbeiten, was angesichts der Komplexität der Materie absolut sinnvoll ist. Ich hoffe und wünsche, daß in dem neu zu gründenden Ausschuß in der Formation, wie wir sie im Gesundheitsausschuß durchgesetzt haben, auch etwas weitergeht. Es steht uns eine verantwortungsvolle Aufgabe bevor. Wir müssen einen Weg finden, der einerseits den Fortschritt nicht behindern darf, andererseits aber auch einen vorsichtigen Umgang mit der Gentechnologie fordert. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.33


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