Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 50

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unterschrieben haben. Ich gehe aber davon aus, daß die Menschen ein Signal ausgesandt haben: große Skepsis, was den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln betrifft, vor allen Dingen die Unzufriedenheit mit der Situation, und schlußendlich gibt es eine von einer großen Bevölkerungsgruppe getragene Angst vor dem, was auf sie im Zusammenhang mit der Gentechnik in der Landwirtschaft zukommt.

Ich denke, daß wir alle gut beraten wären, uns der Skepsis und der Bedürfnisse der Menschen anzunehmen. Unabhängig davon müssen wir natürlich darauf achten, in welchen Rahmen wir eingebettet sind. Ich möchte an dieser Stelle nur auf ein paar Punkte eingehen.

Erstens: Die österreichische Position ist es gewesen, die in Europa, in der Europäischen Union die Diskussion um die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel wiedererweckt und weitergebracht hat. Wir sind noch weit davon entfernt, den Menschen eine umfassende Kennzeichnung garantieren zu können, aber wir haben alles daranzusetzen – ich bekenne mich dazu –, daß wir diesen Weg in Europa fortsetzen. Wir haben gute Chancen, uns in Europa hinsichtlich der Kennzeichnung durchsetzen zu können, denn die Skepsis existiert nicht nur in Österreich, sondern mittlerweile in vielen Staaten der Europäischen Union. Es reicht auch nicht aus, in Österreich eine veränderte Situation zu schaffen, wenn sie nicht über die Grenzen hinweg garantiert werden kann.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen, daß in der Europäischen Union die neuerliche Diskussion um die Novel-food-Verordnung stattfindet, daß Ausweitungen vorgenommen werden, daß wir – und das hat Abgeordneter Maier schon gesagt – auch innerösterreichisch mehr Kompetenzen erlangt haben und ich diese Kompetenzen in Form von eigenen Verordnungen wahrzunehmen begonnen habe. Ich denke, daß es gerade das sein wird, was die Menschen sicher oder unsicher macht: Entweder wir setzen uns durch, dann werden die Menschen auch sicher sein, oder wir setzen uns nicht durch, dann werden die große Skepsis und die Unzufriedenheit steigen. Aus diesem Grund bin ich überzeugt davon, daß wir diese Diskussion nicht einseitig führen dürfen.

Es wurde heute viel von Forschung und Wirtschaft gesprochen: Wir sollten aber nicht so tun, als würde Forschung unabhängig von wirtschaftlichen Aspekten betrieben werden. Das wäre unlauter. Wir sollten uns durchaus dazu bekennen, daß das eine mit dem anderen unmittelbar verbunden ist. Umso wichtiger ist es, bei der Forschung die höchsten Sicherheitsstandards zu setzen und die Forschung immer unter dem Zusammenhang zu sehen, daß sie schlußendlich auch Auswirkungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit hat.

Zu meinem Brief an die Wirtschaft: Ich bekenne mich dazu, daß diese Aufforderung wesentlich ist. Sie alle, meine Damen und Herren, haben ein Gentechnikgesetz beschlossen, das ganz klar einen Rahmen vorgibt, wonach bei Freisetzungsanträgen dementsprechend vorgegangen werden muß. Ich glaube, daß die österreichische Wirtschaft gut beraten wäre, diesem Appell Folge zu leisten und derzeit keine Freisetzungsanträge zu stellen, weil es im Sinne einer guten Bewertung der Wirtschaft sein sollte, daß die Diskussion nicht weiter eskaliert und vor allen Dingen die Situation nicht verschärft wird.

Ich glaube, wir haben noch vieles zu bewerkstelligen, das wissen Sie auch. Wir müssen die Frage der Haftung klären, wir müssen die Frage der Umweltverträglichkeit klären, und wir müssen die Frage der Kennzeichnung klären. Ich persönlich freue mich sehr darüber, daß sich das Parlament dazu entschlossen hat, einen Sonderausschuß zum Thema Gentechnik-Volksbegehren einzusetzen, denn es ist nicht wichtig, wie der oder die Vorsitzende heißt, sondern es ist wichtig (Abg. Dr. Pumberger: Daß sie rot oder schwarz ist!), daß etwas geschieht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Frau Bundesministerin.

Es liegt jetzt dazu noch eine Wortmeldung vor, und zwar vom Abgeordneten Schrefel. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. Im Anschluß daran kommen wir zur Abstimmung über die Einsetzung des erwähnten Ausschusses. – Bitte.


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