Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 62

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Auch die Forderung nach einer Grundpension im Rahmen dieses Volksbegehrens wird von uns nicht nur unterstützt, sondern wir arbeiten sehr konkret und fundiert an einem Modell der Grundsicherung. Dem in Diskussion stehenden Modell des Pensionssplittings können wir allerdings nicht besonders viel abgewinnen, weil es einmal lediglich die Frauen in der traditionellen Ehe berücksichtigt und andere Lebensformen nicht erfaßt, aber andererseits durch das Splitting gerade in unteren Einkommensbereichen das Existenzminimum für beide keinesfalls gesichert ist.

Solange allerdings die Sozialministerin – wie etwa im Rahmen der jüngsten Fragestunde hier – die Mitversicherung der Frauen auch als Absicherung für geringfügig Beschäftigte und als außerordentlich wichtige familienpolitische Maßnahme bezeichnet, obwohl da die Frauen nach mehreren Jahren Familienarbeit im Krisenfall ohne sozialrechtliche Absicherung dastehen, wird das der Sozialministerin zwar viel Beifall beim Koalitionspartner einbringen, aber das pensionsrechtliche Problem der Frauen wird dadurch keinesfalls gelöst werden.

Es bleibt leider nicht so viel Zeit, auf alle einzelnen Punkte einzugehen, aber lassen Sie mich noch zu einzelnen Forderungen Stellung nehmen.

Zur Forderung nach zwei Jahren Karenzzeit für Alleinerzieherinnen sagen wir grundsätzlich und überzeugt ja, weil die De-facto-Kürzung der Karenzzeit für Alleinerzieherinnen eine Ungleichbehandlung bedeutet und sich die Situation gerade für diese Frauen auch durch die Ablehnung der Gewährung von Notstandsbeihilfe, insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuungssituation zusätzlich verschärft. Aber lange Karenzzeiten sind auch nachteilig für den Wiedereinstieg. Es gilt daher, Impulse zu setzen und die Karenzzeit auch für Männer attraktiver zu machen. Dafür gibt es bisher allerdings keine Ansätze.

Das liegt natürlich auch am mangelnden Bewußtsein, daß Betreuungsarbeit eine gemeinsame Arbeit von Eltern ist, oft spielt aber auch die finanzielle Situation eine Rolle, insbesondere dann, wenn das Einkommen des Mannes ein höheres ist, was eigentlich schon der Regelfall ist. Da gilt es, Überlegungen anzustellen, wie ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden kann.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber bei weitem nicht. Die starke Segmentierung des Arbeitsmarktes in die gutbezahlte Männerarbeit und die schlechtbezahlte Frauenarbeit ist einer von mehreren Gründen. Dieser Segmentierung wäre frühzeitig entgegenzuwirken. Das Liberale Forum verweist seit langer Zeit darauf, daß da echter Handlungsbedarf im Bildungsbereich besteht.

Konkrete Ansätze fehlen. – Die Ankündigung der Unterrichtsministerin, "99 Punkte, um den Mädchen Mut zu machen", und auch Ihre Ankündigung, sehr geehrte Frau Frauenministerin, die eigentlich schon eingeschlafene Aktion "Töchter können mehr" jetzt wiederzubeleben, werden nicht ausreichen. Beide Aktionen sind über das Stadium des Broschüren-Verteilens noch nicht hinausgekommen. Es handelt sich meiner Meinung nach daher um Lippenbekenntnisse. Wenn Sie es tatsächlich ernst damit meinen – und wir würden Sie gerne unterstützen –, dann müssen Sie auch Rahmenbedingungen schaffen, und zwar konkret und konsequent.

Sie haben selbst gesehen, daß die Förderung von Mädchen in atypischen Berufen mit Hilfe des Arbeitsmarktservices nicht gegriffen hat, eigentlich, wie ich meine, auch nicht greifen kann. Da gibt es Informationsdefizite und darüber hinaus auch noch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Arbeitsmarktservice, die den Mädchen – das weiß ich aus eigener Erfahrung in Zusammenhang mit meiner Tochter – eigentlich eher abraten als sie dazu zu motivieren, einen sogenannten atypischen Beruf zu ergreifen.

Wir werden, wenn es um die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung von Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung geht, weiterdenken müssen, denn im Rahmen des derzeitigen Pensionssystems ist eine Umsetzung kaum möglich. Und wenn wir an die Forderung eines Mindestlohnes von 15 000 S denken, müssen wir überlegen, daß dieser an den Vollerwerb geknüpft ist und dann im Bereich der Teilzeitbeschäftigung für Frauen wieder keine Absicherung gegeben wäre.


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