anwälte, die Notare, die Wirtschaftstreuhänder, die Psychiater und auch die anderen Ärzte, die Psychotherapeuten und – so sieht es auch die Vorlage vor – die Medienrepräsentanten.
Wenn es nun danach aussieht, daß in letzter Minute eine Regelung eingeführt wird, derzufolge man in den Räumlichkeiten, in denen die Angehörigen dieser Berufe tätig sind, nur abhören dürfe, wenn der sogenannte Rechtsschutzbeauftragte zugestimmt habe, so erlaube ich mir den Hinweis, daß das nichts anderes als eine Alibihandlung ist. Dabei geht es nicht um die Absicht, den Angehörigen eines Vertrauensberufes persönlich eine Sonderstellung einzuräumen. Es geht nicht darum, den Anwalt, den Arzt, den Psychiater, den Psychotherapeuten, den Wirtschaftstreuhänder oder den Notar persönlich zu privilegieren. Denn jeder von ihnen kann jetzt schon abgehört werden, am Telephon, zu Hause, in der Kanzlei oder in der Ordination, im Auto oder am Zweitwohnsitz, wo immer Sie wollen. Ortsbezogen muß es aber Ausnahmen geben, damit der Bürger sicher sein kann, daß dort, wo er in der Überzeugung, in einem Rechtsstaat zu leben, hingeht und sein Herz ausschüttet, die Polizei nicht mithört. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Da nützt es ihm nichts, wenn er darauf hingewiesen wird, daß in den Räumen des Anwalts, des Verteidigers oder des Arztes, mit dem er sich aussprechen möchte, ohnehin nur abgehört werden darf, wenn vorher der Rechtsschutzbeauftragte zugestimmt hat. Der Bürger weiß ja nicht, was allenfalls schon vorgefallen sein könnte, und muß sich in seinem Interesse – dem Interesse des Recht oder Behandlung suchenden Bürgers – auf eines verlassen können: Wenn ich bei der Tür des Angehörigen eines Vertrauensberufes hineingehe, den Mund aufmache und etwas sage, mag es auch noch so peinlich oder gefährlich sein, dann kann ich sicher sein, daß niemand darüber plaudern und niemand zum Plaudern gezwungen werden darf, und ich kann sicher sein, daß es auch nicht erlaubt ist, dies durch Wanzen unter dem Tisch zu umgehen.
Meine Damen und Herren! Es ist daher ein Kardinalanliegen, daß Besprechungsräume und Ordinationszimmer der Angehörigen von Vertrauensberufen absolut von den Abhörmethoden ausgenommen werden und daß man auch nicht mit dem Feigenblatt der Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten dort Wanzen unter dem Schreibtisch oder Ordinationstisch anbringen darf.
In diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis wesentlich, daß es längst nicht mehr darum geht, ob ein Telephon angezapft werden darf oder nicht. Das ist unter den Bedingungen der heutigen Praxis Geschichte, es ist kalter Kaffee von vorgestern. Vielmehr geht es darum, daß in der Nacht mit Einbrechermethoden in die Räumlichkeiten eingedrungen wird und diejenigen, die eindringen, sich bemühen, die geeigneten elektronischen Vorrichtungen anzubringen, weil sie mit der klassischen Wanze, dem Richtmikrophon, der geheimen Videokamera oder ähnlichem festhalten sollen und wollen, was drinnen geschieht.
Es geht daher nicht um das Schicksal des Angehörigen eines Vertrauensberufes, es geht nicht um seine Privilegierung. Es geht darum, daß der Bürger in jedem Rechtsstaat – und daher auch in Österreich – den selbstverständlichen Anspruch hat, daß er dann, wenn er sich an einen Angehörigen eines Vertrauensberufes wendet und dort sein Herz ausschüttet, sicher sein kann, daß nicht gleich die Exekutive mithört und ihn womöglich festnimmt, wenn er sich zum Beispiel aus dem Haus des Arztes wieder hinaus auf die Straße begibt. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Posch. )
Interessanterweise gibt es im Entwurf eine absolute Ausnahme, nämlich jene der "Räume zur geistlichen Aussprache". Es steht nicht etwa darin, daß der Beichtstuhl ausgenommen ist. "Räume zur geistlichen Aussprache" bedeutet: alle Räumlichkeiten anerkannter Religionsgemeinschaften. Das heißt, in dem islamischen Bethaus in der Gasse, in der ich wohne, darf nicht abgehört werden, wohl aber in meiner Kanzlei in einem Zimmer, in dem mir jemand erzählen möchte – das muß ihm einem Verteidiger oder Anwalt gegenüber zugestanden werden –, was er angestellt hat oder was ihm geschehen ist: Hier darf die Polizei mithören. In der Moschee nicht und bei mir schon? – Ganz verstehe ich das nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Reichhold: Dann mußt du eben in die Moschee gehen!) – Ich bin bekennender Katholik und daher auf diesem Sektor ganz unanfechtbar.